Die Stadt Weilheim i.OB erlässt auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 29.09.2006
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Einleitungsgebühren werden nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Abwasser bei
- Einleitung in Mischwasserkanäle, 1,89 €
- Einleitung in Schmutz- und Regenwasserkanäle (Trennsystem), 1,89 €
- Einleitung in Schmutzwasserkanäle, 1,59 €.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2007 in Kraft.
Stadt Weilheim i.OB, den 24.11.2006
Markus Loth
1. Bürgermeister