Die Stadt Weilheim i.OB erlässt auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 29.09.2006

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Die Einleitungsgebühren werden nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Abwasser bei

  1. Einleitung in Mischwasserkanäle, 1,89 €
  2. Einleitung in Schmutz- und Regenwasserkanäle (Trennsystem), 1,89 €
  3. Einleitung in Schmutzwasserkanäle, 1,59 €.

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2007 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, den 24.11.2006

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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