Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 29.11.2002

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

"(3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers  0,84 €."

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2007 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, den 24.11.2006

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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