Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund der Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 29.11.2002
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
"(3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 0,84 €."
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2007 in Kraft.
Stadt Weilheim i.OB, den 24.11.2006
Markus Loth
1. Bürgermeister