In seiner Sitzung am 25.09.2008 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Südlich des Eichenweges" einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 2840/2, 2840/3, 2840/4, 2840/5, 2840/6, 2840/7, 2840/8, 2840/9, 2840/44, 2840/46, 2840/47, 2841/2, 2841/4-TF, 2841/6, 2841/8, 2841/10, 2841/11, 2841/13, Gemarkung Weilheim i.OB.

Der Geltungsbereich ist im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 17.09.2008 schwarz umrandet dargestellt. Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als reines Wohngebiet gemäß § 3 Baunutzungsverordnung festgesetzt. Zur Sicherung der Bauleitplanung wird für das Plangebiet gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre erlassen (siehe hierzu gesonderte Bekanntmachung).

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Zur Erörterung im sog. „Scooping-Verfahren" wird die Öffentlichkeit gesondert eingeladen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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