Nachstehend aufgeführte Fundsachen, die seit mindestens 6 Monaten beim Fundamt der Stadt Weilheim i.OB aufbewahrt werden, sind hiermit zur Versteigerung aufgeboten.
Diese Fundsachen sind herrenlose Fundsachen bei denen sich kein Eigentümer gemeldet hat, oder auch der Finder nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten auf sein Erwerbsrecht verzichtet hat.
Liste der Fundsachen als PDF zum Download im Anhang.