Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.06.2013 die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 29.02.2012 für Wohnbauflächen „Östlich des Prälatenweges II“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan vom 21.06.2013 (M 1:2000) schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen der Gemarkung Weilheim i.OB.

Die im Flächennutzungsplan vom 29.02.2012 als landwirtschaftliche Flächen dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen, Flurnummern, 1373/0 TF, 1374/0 TF, 1374/6 TF, 1375/0 TF, 1377/1 TF, 1376/0 TF sowie 1359/0 TF, 1360/2 TF, 1360/3 TF und 1360/4 TF sowie Fl.Nrn. 1358/4, 1359/0 und 1360/5, sollen künftig im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellt werden. Die Flächen, Flurnummern 1358/3 und 1379/14, bleiben bei der Änderung des Flächennutzungsplanes als öffentliche Verkehrsflächen im Bestand erhalten. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan.

Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung dieser Flächennutzungsplan-Änderung werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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