In seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2013 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Östlich des Prälatenweges II“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.

Ein Großteil der betroffenen Flächen sind im Flächennutzungsplan bereits als künftige Wohnbauflächen dargestellt. Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung besteht das Erfordernis, hier einen Bebauungsplan zu erlassen (§ 1 Abs. 1 und 3 BauGB). Vom Geltungsbereich werden die im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamts vom 21.06.2013 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst:

Fl.Nrn. 1373/0, 1373/4, 1374/0, 1374/4, 1374/6, 1375/0, 1376/0, 1376/5, 1376/6, 1377/1, 1360/2 TF, 1360/3 TF, 1360/4 TF, 1360/5, 1358/3, 1358/4 TF, 1359/0 TF, 1379/12, 1379/13 und 1379/14 TF, alle Gemarkung Weilheim i.OB, erfasst. Der Bebauungsplan wird entsprechend dem gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Er erhält die Bezeichnung „Östlich des Prälatenweges II“. Gleichzeitig beschloss der Stadtrat eine Änderung des Flächennutzungsplanes, um die Wohnbaufläche, wie geplant, bis über die Waxensteinstraße zu verlängern. Auf die diesbezügliche Bekanntmachung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich wird verwiesen.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung des Aufstellungsverfahrens werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des BauGB jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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