BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.01.2016 eine 17. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 31.12.2014 für die Wohnbaufläche „Kanalstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen und das Verfahren dazu eingeleitet.

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB befasste sich nun in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2016 nach entsprechenden Vorberatungen durch den Bauausschuss mit den vorgebrachten Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Fachbehörden.

Über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurde unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange durch den Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB im Sinne der §§ 1, 1a und 2 BauGB entschieden und abgewogen. Dabei wurde unter anderem einer Anregung des Landratsamtes Rechnung getragen, um die Wohnbaufläche auch auf die auf den Grundstücken Fl.Nr. 3203, 3203/1, 3210/53 und 3210/54, Kanalstraße 1 u. 3 und Singerstraße 2 – 10, befindlichen Geschosswohnungsbauten zu erstrecken. Hierzu wird der Geltungsbereich gemäß anliegendem Lageplan entsprechend erweitert.

Der insoweit geänderte Bauleitplan, die Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt Weilheim i.OB wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit

vom 14.06.2016 mit 18.07.2016

im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes und unter www.weilheim.de von jedermann eingesehen werden.

Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern „Boden, Wasser, Klima/Luft“ – Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes auf die nachrichtliche Eintragung möglicher Überschwemmungsbereiche eines HQextrem (siehe Hinweis in Begründung), und Schutzgut „Mensch“ – Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben für Wohnbebauung, vor.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Diese werden bis spätestens 18.07.2016 erbeten.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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