BEKANNTMACHUNG

In seinen Sitzungen vom 06.11.2014 und 26.01.2017 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Marnbach - Ost“ eingeleitet.

Die bisher im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen dargestellten Grundstücke Fl.Nrn. 1264, 1265, 1266, 1268, 1269-TF und 1269/3, Gemarkung Deutenhausen, werden als „gemischte Baufläche“ ausgewiesen.

Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Änderungsverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes in der redaktionell geänderten Fassung vom 16.01.2018 samt Begründung in seiner Sitzung am 25.01.2018 festgestellt. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat die Änderung mit Bescheid vom 29.03.2018, Az. 6100.02; Sg. 40 Nr. 267, ohne Einschränkung genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Marnbach - Ost“ verbindlich.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB eine Verletzung von den in § 214 BauGB genannten Verfahrens- oder Formvorschriften - dies sind Vorschriften über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Vorschriften über die Begründung sowie den Umweltbericht zum Flächennutzungsplan sowie Vorschriften bezüglich der Beschlussfassung und des Genehmigungsverfahrens -, Vorschriften über das Entwicklungsgebot und Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Weilheim i.OB geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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