Die Stadtwerke Weilheim i.OB KU erlassen aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

SATZUNG

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 05.12.2012

§ 1

1. Der § 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 1,31 €.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Weilheim i.OB, 01.10.2018

Stadtwerke Weilheim i.OB
Kommunalunternehmen

gez. Peter Müller

Peter Müller
Vorstand

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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82362 Weilheim i.OB
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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an