Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat in seinem Amtsblatt Nr. 17 vom 02.09.2002 die Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbands (Verbandssatzung) des Grund- und Teilhauptschulverbands Wielenbach I amtlich bekannt gemacht.
Die Satzung liegt in der Gemeindekanzlei in 82407 Wielenbach, Peter-Kaufinger-Straße 10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag, Dienstag und Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr) zur Einsicht bereit.
Stadt Weilheim i.OB, 26.09.2002
Markus Loth
1. Bürgermeister