BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 18.09.2018 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB auf Antrag eines Grundstückseigentümers den Bebauungsplan „Schachenmayr – Änderung“ für das Grundstück Fl.Nrn. 3235/50 der Gemarkung Weilheim, Ammerstraße 41, zu ändern.

Für das Grundstück Fl.Nr. 3235/50, Gemarkung Weilheim, soll die Möglichkeit geschaffen werden, im Anschluss an die vorhandene öffentliche Zuwegung auf dem Baugrundstück einen Carport zur Unterbringung einer privaten Stromladestation für ein Elektrofahrzeug zu errichten.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.Der Änderungsplan und die Begründung liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 12.12.2018 mit 15.01.2019 öffentlich aus.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Zusätzlich wird den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Stellungnahmen sind insgesamt bis spätestens 15.01.2019 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Weilheim i.OB abzugeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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