Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 23.04.2020
Beginn: 19:00 Uhr
Ende 19:30 Uhr
Ort: in der Stadthalle Weilheim, Wessobrunner Straße

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

Arneth-Mangano, Petra
Asam, Romana
Enders, Susann
Flock, Angelika
Gast, Klaus
Gebauer-Merx, Saika
Grehl, Karl-Heinz
Hofer, Petra
Holeczek, Brigitte
Honisch, Alfred
Knittel, Jochen
Langer, Johannes, Dr. med.
Lechner, Florian
Loos, Werner
Lorbacher, Michael
Lunz-Schmieder, Marion
Martin, Horst
Mini, Wolfgang
Orawetz, Uta
Pentenrieder, Rupert
Reindl, Claus, Dr.
Remesch, Ingo
Schreitt, Anton
Schwalb, Roland
Stüber, Eckart, Dr.
Thieler, Ragnhild
Wahlefeld, Tillman
Weber, Walter
Zirngibl, Stefan

Schriftführerin

Gross, Karin

Abwesende und entschuldigte Personen:

Mitglieder des Stadtrates

Bertl, Alexandra

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Bekanntgaben
  2. Bestätigung der Wahl der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unterhausen am 15.02.2020
  3. Städtisches Bürgerheim - Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO)
  4. Schaffung von weiteren Großtagespflegeplätzen in Weilheim; hier: Kooperation mit der A:KitZ! gGmbH, München
  5. Städtische Kindertagesstätten - Festsetzung der Benutzungsgebühren für das Kindergartenjahr 2020/2021
    1. Sachstand Kita-Gebühren (Elternbeiträge) während der Corona-Krise (Betretungsverbot)
  6. Feststellung der Jahresrechnung 2018 und Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO
  7. Haushaltssatzung der Stadt Weilheim i.OB für das Haushaltsjahr 2020
  8. Finanzplan 2019 - 2023
  9. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates - Haushaltsberatungen -, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Bekanntgaben

keine

2. Bestätigung der Wahl der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unterhausen am 15.02.2020

Beschluss:

Die Wahl des Herrn Helmut Weinhart zum Kommandanten und des Herrn Wolfgang Strauß zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unterhausen wird mit Wirkung zum 01.04.2020 bestätigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

3. Städtisches Bürgerheim - Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 (GO)

Beschluss:
1. Der Jahresabschluss 2018 wird wie folgt festgestellt:

Vollstationäre Pflege:
Bilanzsumme 8.949.105,69 Euro
Gewinn- und Verlustrechnung 136.370,08 Euro (Jahresüberschuss)

Seniorengerechtes Wohnen:
Bilanzsumme 6.056.070,87 Euro
Gewinn- und Verlustrechnung 29.187,30 Euro (Jahresüberschuss)

Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen

2. Für den festgestellten Jahresabschluss 2018 wird einer Entlastung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

4. Schaffung von weiteren Großtagespflegeplätzen in Weilheim; hier: Kooperation mit der A:KitZ! gGmbH, München

Beschluss:

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung von Verwaltung und Hauptausschuss an.

Die Verwaltung wird danach zur Schaffung der 20 Großtagesplätze ermächtigt und beauftragt, mit der A:KitZ! gGmbH im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel eine Kooperation hinsichtlich Betrieb, Defizit/Kostenbeteiligung, Investitionskostenzuschuss (10 Jahre Bindungsfrist) und ggf. weiteren (delegierten) Aufgaben der Großtagespflege einzugehen.

Die Kooperation soll die individuellen Erfordernisse von A:Kitz! aber auch die Regelungen aus den bestehenden Kooperationen mit anderen Trägern berücksichtigen.

Einer Förderung nach Artikel 20 a BayKiBiG (Komplementärförderung) wird bei Vorliegen der Voraussetzungen zugestimmt.

Mit dem Landratsamt Weilheim-Schongau ist über die Vereinbarung zur Großtagespflege und über die Höhe der Pflegesätze neu zu verhandeln.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

5. Städtische Kindertagesstätten - Festsetzung der Benutzungsgebühren für das Kindergartenjahr 2020/2021

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt nachfolgende von der Verwaltung vorgelegte 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB:

Vierzehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB

Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund des Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)  folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB.

Paragraf (§) 1

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB wird wie folgt geändert:

1. § 3 Absatz 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(1) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt für alle Kinder im Kindergartenalter

  • für eine Buchungszeit von drei bis vier Stunden 97,00 Euro
  • für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden 108,00 Euro
  • für eine Buchungszeit von fünf bis sechs Stunden 118,00 Euro
  • für eine Buchungszeit von sechs bis sieben Stunden 128,00 Euro
  • für eine Buchungszeit von sieben bis acht Stunden 138,00 Euro
  • für eine Buchungszeit von acht bis neun Stunden 148,00 Euro
  • für eine Buchungszeit von neun bis zehn Stunden 158,00 Euro

jeweils zuzüglich des gebuchten Verpflegungsbeitrags.

Es sind jeweils fünf Tage in der Woche zu buchen, wobei an einzelnen Tagen unterschiedliche Buchungszeiten möglich sind. Die monatliche Gebühr errechnet sich in diesem Falle aus dem Durchschnitt der Einzelbuchungen.“

 2. § 3 Absatz 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(2) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt für alle Kinder in der Kinderkrippe

  • für eine Buchungszeit von drei bis vier Stunden 194,00 Euro
  • für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden 214,00 Euro
  • für eine Buchungszeit von fünf bis sechs Stunden 234,00 Euro
  • für eine Buchungszeit von sechs bis sieben Stunden 254,00 Euro
  • für eine Buchungszeit von sieben bis acht Stunden 274,00 Euro
  • für eine Buchungszeit von acht bis neun Stunden 294,00 Euro
  • für eine Buchungszeit von neun bis zehn Stunden 314,00 Euro

 jeweils zuzüglich des Verpflegungsbeitrags.“

3. § 4 der Satzung wird um den Absatz 4 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

 „Die Gebühr nach § 3 Absatz 2 Nr. 1 ermäßigt sich entsprechend der zusätzlichen staatlichen Leistungen, die der Staat zur Entlastung der Familien gemäß Artikel 23 Absatz 3 BayKiBiG (sogenannter Elternbeitragszuschuss) gewährt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.09.2020 in Kraft.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

5.1. Sachstand Kita-Gebühren (Elternbeiträge) während der Corona-Krise (Betretungsverbot)

Zur Kenntnis genommen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

6. Feststellung der Jahresrechnung 2018 und Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO

Beschluss:

1. Die Jahresrechnung 2018 wird wie folgt festgestellt:

Einnahmen Verwaltungs-Haushalt:

46.906.555,44 Euro Solleinnahmen  - 1.693.39 Euro Abgang alter Kasseneinnahmereste  = 46.904.862,06 Euro Summe bereinigte Solleinnahmen

Einnahmen Vermögens-Haushalt:

10.305.142,22 Euro Solleinnahmen + 6.000.000,00 Euro neue Haushaltseinnahmereste - 155,78 Euro Abgang alter Kasseneinnahmereste = 16.304.986,44 Euro Summe bereinigte Solleinnahmen

Einnahmen Gesamt-Haushalt:

57.211.697,66 Euro Solleinnahmen + 6.000.000,00 Euro neue Haushaltseinnahmereste - 1.849,16 Euro Abgang alter Kasseneinnahmereste = 63.209.848,50 Euro Summe bereinigte Solleinnahmen

 Ausgaben Verwaltungs-Haushalt:

46.904.862,06 Euro Sollausgaben

Ausgaben Vermögens-Haushalt:

6.264.337,03 Euro Sollausgaben + 11.482.010,99 Euro neue Haushaltsausgabereste - 1.441.361,58 Euro Abgang alter Haushaltsausgabereste = 16.304.986,44 Euro Summe bereinigte Sollausgaben

Ausgaben Gesamt-Haushalt:

53.169.199,09 Euro Sollausgaben + 11.482.010,99 Euro neue Haushaltsausgabereste - 1.441.361,58 Euro Abgang alter Haushaltsausgabereste = 63.209.848,50 Euro Summe bereinigte Sollausgaben

Im Jahresabschluss sind folgende Zuführungen enthalten:

Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt: 5.611.800,55 Euro

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage: 1.033.555,40 Euro

2. Für die festgestellte Jahresrechnung 2018 wird die Entlastung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

7. Haushaltssatzung der Stadt Weilheim i.OB für das Haushaltsjahr 2020

Beschluss:

Die beiliegende Haushaltssatzung der Stadt Weilheim i.OB für das Jahr 2020 wird beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

8. Finanzplan 2019 - 2023

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung über den vorgelegten Finanzplan 2019 bis 2023.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

9. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 19:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates - Haushaltsberatungen.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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