Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 29.09.2022
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 21:16 Uhr
Ort: iim großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

  • Andrä, Franz
  • Arneth-Mangano, Petra
  • Asam, Romana
  • Bertl, Alexandra
  • Dr. Bosch, Roland
  • Prof. Dr. Emeis, Stefan
  • Flock, Angelika
  • Gast, Klaus
  • Gebauer-Merx, Saika
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Imgart, Rüdiger
  • Klinkicht, Ullrich
  • Martin, Horst
  • Neulinger, Manuel
  • Nowak, Luise
  • Ratter, Gerd
  • Dr. Reindl, Claus
  • Schwaiger, Hubert
  • Schwalb, Roland
  • Thieler, Ragnhild
  • Vollmann, Hans
  • Wahlefeld, Tillman
  • Zirngibl, Stefan

Sonstige Sachverständige

Peter Müller

Schriftführerin

Gross, Karin

Verwaltung

Fischer, Katrin
Frenzl, Stefan
Popp, Stefan
Schlosser, Rainer
Stork, Manfred
Weber, Walter

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Personen

Mitglieder des Stadtrats

  • Enders, Susann
  • Dr. med. Langer, Johannes
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Pentenrieder, Rupert

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Genehmigung der Niederschrift
  2.  Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  3. Bekanntgaben
    1. Bundesstraße (B) 2 Ortsumfahrung Weilheim - Verkehrszahlen
  4. Städtisches Bürgerheim - Erhöhung der Heimgebühren für Rüstige und pflegebedürftige Bewohner ab 01.09.2022
  5. Baulandbeschluss der Stadt Weilheim i.OB - Vorstellung Gutachten Büro Planwerk
  6. Bebauungsplan Sonderbaufläche "Energiezentrale Kranlöchl" Kranlöchl 2 - Billigung Planungsentwurf
  7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße" - Abwägung und Satzungsbeschluss
  8. Bebauungsplan "Leprosenweg II Erweiterung Nord" ergänzendes Verfahren - Abwägung und Satzungsbeschluss
  9. Bebauungsplan "Marnbach Ost" - Abwägung und Satzungsbeschluss
  10. Bericht über die von der Stadt Weilheim betreuten rechtsfähigen beziehungsweise nicht rechtsfähigen Stiftungen
  11. Antrag der Stadtratsmitglieder Klinkicht und Ratter vom 27.07.2022 - Bitte an den Landkreis zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle zur Meldung von Verdachtsfällen bei Impfnebenwirkungen und -Impffolgeschäden Covid19 sowie Beratung / Hilfe
  12. Anfragen, Dringlichkeitsanträge
    1. Anfrage Stadtratsmitglied Grehl - Ist die Stadt Weilheim ausreichend vorbereitet auf einen möglichen Blackout?

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28.07.2022 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)

Sitzung vom 28.07.2022:

Beschluss zum 1. Tagesordnungspunkt: Städtisches Bürgerheim; Fernwärmeversorgungsvertrag mit Stadtwerke Weilheim i.OB Energie GmbH

Dem Anschluss an das neue Fernwärmeversorgungsnetz der Stadtwerke Weilheim i.OB und
Abschluss des Vertrages sowie der Zusatzvereinbarung „Versorgung Apostelkirche“ wird zugestimmt.

Beschluss zum 2. Tagesordnungspunkt: Hochwasserschutz Angerbach - Beauftragung Stahl-Holz-Uferverbau

Im Zuge des Hochwasserschutzes Angerbach werden als vorgezogene Maßnahme die Arbeiten zur Erneuerung des Stahl-Holz-Uferverbaues am Stadtbach an die Firma Schweiger Bau GmbH, Oberammergau, zum Angebotspreis von 335.451,48 Euro vergeben.

Beschluss zum 4. Tagesordnungspunkt: Sanierung der Stadthalle Weilheim - Vergabe der weiteren Abwicklung

Das Schongauer Architekturbüro plan3architekten wird auf der Grundlage der bisher vorgestellten Vorplanungen für alle drei Bereiche (Dachbinder und Hauptdach, Nebendächer und Sanitäranlagen) mit der Sanierung der Stadthalle beauftragt.

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

3. Bekanntgaben

3.1 B2 Ortsumfahrung Weilheim - Verkehrszahlen

Stefan Frenzl gibt nachfolgend den Inhalt der Mail des Staatlichen Bauamtes vom 29.09.2022 bekannt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Loth,
sehr geehrter Herr Frenzl,

anbei wie bereits telefonisch besprochen eine kurze Erklärung der „Entlastungszahlen“ auf unserer Homepage:

Die Werte kommen aus dem Verkehrsgutachten 2017 von Prof. Kurzak (Seiten 26 und 27). Es handelt sich hierbei um keine Maximalwerte, sondern vom Gutachter repräsentativ genannte Werte. Wenn man sich die Entlastungswirkungen der einzelnen Straßenzüge im Detail anschaut, kommen teilweise unterschiedliche Werte heraus. Dabei werden die Werte der Entlastung im Jahr 2035 mit Umfahrung ins Verhältnis mit den Werten der Prognose 2035 ohne Umfahrung gesetzt:

Alpenstraße 

  • Krottenkopfstraße – Feichtlstraße: 51 Prozent
  • Feichtlstraße – Weinhartstraße: 49 Prozent
  • Weinhartstraße – Waisenhausstraße: 49 Prozent
  • Waisenhausstraße – Röntgenstraße: 35 Prozent
  • Röntgenstraße – Murnauer Straße: 33 Prozent
  • Murnauer Straße – Johann-Baur-Straße: 25 Prozent
  • Johann-Baur-Straße – Rathausplatz: 33 Prozent

⇒ Werte zwischen 25 und 51 Prozent

Internetseite: 46 Prozent

Gutachten: 43 Prozent (Seite 26)

Olympiastraße

Werte zwischen 20 und 41 Prozent

Internetseite: 29 Prozent
Gutachten: 30 Prozent (Seite 26)

Narbonner Ring

Werte zwischen 15 und 29 Prozent

Internetseite: 29 Prozent
Gutachten: 30 Prozent (Seite 27)

Deutenhausener Straße

 Werte zwischen 10 und 24 Prozent

Internetseite: 22 Prozent
Gutachten: 24 Prozent (Seite 27)

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Lenker

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 26 Stadtratsmitglieder.

4. Städtisches Bürgerheim - Erhöhung der Heimgebühren für Rüstige und pflegebedürftige Bewohner ab 01.09.2022

Beschluss:

Vom Ergebnis der verhandelten Heimgebühren ab 01.09.2022 wird Kenntnis genommen.

Den Heimgebühren ab 01.09.2022 wird zugestimmt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 26 Stadtratsmitglieder.

5. Baulandbeschluss der Stadt Weilheim i.OB - Vorstellung Gutachten Büro Planwerk

Beschluss:

Vom vorliegenden Gutachten zum Baulandbeschluss und Folgekosten wird Kenntnis genommen. Die Angelegenheit wird in die Fraktionen zur eingehenden Beratung verwiesen. Mögliche Rückfragen sind über die Fraktionen gebündelt beim Stadtbauamt bis Ende Oktober einzureichen. Eine nochmalige Behandlung – auch mit der eingeforderten juristischen Stellungnahme – soll im November erfolgen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

6. Bebauungsplan Sonderbaufläche "Energiezentrale Kranlöchl" Kranlöchl 2 - Billigung Planungsentwurf

Beschluss:

Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Sonderbaufläche „Energiezentrale Kranlöchl“ wird gebilligt. Das Verfahren ist zunächst als qualifizierter Bebauungsplan einzuleiten. Sobald die Vorhabensplanung weiter ausgearbeitet ist, ist der Bebauungsplan im Verfahren eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes weiter zu führen.

Mit dem Vorschlag von Stadtrat Honisch zur Anfertigung eines Modells oder einer 3D-Animation zur besseren Beurteilung besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren entsprechend einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Parkhaus Krumpperstraße" - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden. Ergänzend dazu wird als redaktionelle Ergänzung des Bebauungsplanes an der Grenze zum Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 2871/10 (Pütrichstraße 20) eine 3,00 Meter hohe Lärmschutzwand festgesetzt.

Es wird festgestellt, dass die sich aus der Abwägung ergebenden Anpassungen lediglich redaktioneller Natur sind. Eine Änderung der grundlegenden städtebaulichen Planung ergibt sich daraus nicht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Parkhaus Krumpperstraße“ wird samt Begründung in der sich redaktionell durch die Abwägung ergebenden Fassung gemäß Paragraf (§) 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

8. Bebauungsplan "Leprosenweg II Erweiterung Nord" ergänzendes Verfahren - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich aus der Abwägung kein Änderungs- oder Anpassungsbedarf für die zuletzt öffentlich ausgelegten Planungsunterlagen ergibt.

Der Bebauungsplan „Leprosenweg II Erweiterung Nord“ wird samt Begründung in der zuletzt im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 BauGB öffentlich ausgelegten Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan ist in der als Satzung beschlossenen Fassung rückwirkend zum 22.02.2022 in Kraft zu setzen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder. 

9. Bebauungsplan "Marnbach Ost" - Abwägung und Satzungsbeschluss

Beschluss:

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne der Stellungnahme des Stadtbauamtes abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass die sich aus der Abwägung ergebenden geringfügigen Anpassungen lediglich redaktioneller Natur sind. Eine Änderung der grundlegenden städtebaulichen Planung ergibt sich daraus nicht.

Der Bebauungsplan „Marnbach Ost“ wird samt Begründung in der sich redaktionell durch die Abwägung ergebenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.

10. Bericht über die von der Stadt Weilheim betreuten rechtsfähigen beziehungsweise nicht rechtsfähigen Stiftungen

Beschluss:

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 26 Stadtratsmitglieder.

11. Antrag der Stadtratsmitglieder Klinkicht und Ratter vom 27.07.2022 - Bitte an den Landkreis zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle zur Meldung von Verdachtsfällen bei Impfnebenwirkungen und -Impffolgeschäden Covid19 sowie Beratung / Hilfe

Beschluss:

Wer stimmt dem Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbehandlung mangels Zuständigkeit zu?

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 23 Stimmen, nein mit 4 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder. 

Abstimmungsvermerk:

Der Antrag wird damit nicht behandelt.

12. Anfragen, Dringlichkeitsanträge 

12.1 Anfrage Stadtratsmitglied Grehl: Ist die Stadt Weilheim ausreichend vorbereitet auf einen möglichen Blackout?

Mit Schreiben vom 16.09.2022 fragt Stadtratsmitglied Grehl an, ob die Stadt Weilheim ausreichend auf einen möglichen Blackout vorbereitet ist.

Die darin aufgeworfenen Fragen werden in der Sitzung des Stadtrates durch Herrn Weber, Leiter des Ordnungsamtes, beantwortet.

1. Ist die Stadt Weilheim ausreichend auf einen möglichen Blackout (insbesondere, wenn er länger als 72 Stunden dauern sollte) vorbereitet?

Die Stadt Weilheim ist mit der Erstellung eines Notfallplanes und der Installierung von sogenannten „Leuchttürmen“ beschäftigt. Diese Leuchttürme sind bei einem Blackout Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger, die sich in Not befinden und Hilfe benötigen.

Folgende städtische Liegenschaften werden mit Notstromaggregaten, sogenannten Netzersatzanlagen (NEA), bestückt beziehungsweise erhalten Einspeiseeinrichtung für die Notstromversorgung:

Rathaus: Eine Elektrofachfirma ist für die Installationsarbeiten zur Anschlussbereitstellung für eine Netzersatzanlage (NEA) beauftragt. Leider kam es zu Lieferengpässen. Die Arbeiten werden Ende Oktober 2022 abgeschlossen sein. Die Stadtwerke halten eigens dafür ein mobiles Notstromaggregat bereit.

Gemeindehaus Marnbach: Es wird ein Anschluss für eine Notstromversorgung durch die Stadtwerke bis Mitte / Ende November 2022 installiert; vorausgesetzt es gibt keine Lieferengpässe. Ein Notstromaggregat wird durch den Feuerwehrverein Marnbach bereitgestellt.

Feuerwehrhaus Marnbach und Feuerwehrhaus Unterhausen: Es wird ein Anschluss für eine Notstromversorgung durch die Stadtwerke bis Mitte / Ende November 2022 installiert; vorausgesetzt es gibt keine Lieferengpässe.

Stadthalle: Es ist ein Ingenieur-Büro für die Planung eines stationären Notstromaggregates beauftragt. Das Notstromaggregat soll im westlichen Bereich in der Nähe der Trafohäuser aufgestellt werden. Mit Wiederinbetriebnahme der Stadthalle 2024 kann unmittelbar darauf zurückgegriffen werden.

Hardtschule, Mittelschule, Ammerschule: Die Installation eines Anschlusses für eine NEA wird durch die Stadtwerke geprüft. Die Umsetzung erfolgt frühestens im Winter / Frühjahr 2023.

2. Ist die Trinkwasserversorgung dann noch gesichert?

Die Stadtwerke haben sich die letzten Jahre auf Sicherheitsstörungen vorbereitet. Alle städtischen kritischen Infrastrukturen wie die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung inklusive Kläranlage, das Glasfasernetz und auch die Betriebsstandorte der Stadtwerke sind notstromversorgt. Die Kraftstoffversorgung und die Tanklogistik sind für mehrere Tage sichergestellt!

3. Stehen für die Stadtverwaltung, die Feuerwehr und für die notwendige Notversorgung der Stadt genügend Notstromaggregate zur Verfügung? 

Das Feuerwehrgerätehaus Weilheim ist seit Gründung mit einem Notromaggregat ausgerüstet. Dieses wurde in den letzten Jahren grunderneuert, so dass wir hier technisch auf neuestem Stand sind. Mit 120 Kilovoltampere (kVA) ist es ausreichend dimensioniert. Es wird darauf geachtet, dass ausreichend Kraftstoff vorhanden ist. Die Weilheimer Feuerwehr und auch die Ortsteilfeuerwehren verfügen über mobile Notstromaggregate, die teils in den Löschfahrzeugen verbaut sind. Für die Stadtverwaltung (Rathaus) wird über die Stadtwerke Weilheim ein mobiles Notstromaggregat vorgehalten, das in kurzer Zeit für die Notstromversorgung zur Verfügung steht. Die Stadtwerke sind wie in Frage 2 beschrieben ausreichend ausgerüstet! 

4. Sind ausreichende Vorkehrungen für eine nötige Notversorgung der Bevölkerung getroffen? 

Zentraler Bestandteil der Blackout-Vorsorge in den Städten und Gemeinden, ist Information der Bevölkerung vor und während dem Stromausfall. 

  • Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeit eines Blackouts und die Darstellung der Folgen eines Blackouts.
  • Darstellung der Grenzen der organisierten Hilfe beziehungsweise der Einsatzorganisationen
  • Daraus folgt die Aufforderung zur Eigenvorsorge, alle wichtigen Informationen erhalten die Bürgerinnen und Bürger über verschiedenen Medien (unter anderem Zeitungsberichte, Fernsehen) und über die Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), hier im „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“.

5. Wurde eine solche Krisenlage, insbesondere auch zusammen mit den zuständigen Katastrophenschutzbehörden im Landkreis, schon einmal geübt?

 Die Katastrophenschutzbehörde und die Stadtverwaltung erstellten aktuell einen Katastrophenschutzplan Blackout. Übungen fanden in Teilbereichen statt. So zum Beispiel im Bereich Kommunikation eine Funkübung im analogen 4-Meter-Band.

Zudem wurden und werden Gebäude der kritischen Infrastruktur einem „Stresstest“ unterzogen. Dabei werden Gebäude vom allgemeinen Stromnetz abgekoppelt und nur vom vorhandenen Notstromaggregat versorgt. Im Rahmen einer Übung wurde die Weilheimer Trinkwasserversorgung über drei Tage Notstromversorgt, dies hat ohne Probleme funktioniert. Weitere Übungen werden folgen.

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder.


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 21:16 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Karin Gross
Schriftführung

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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