Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates - Haushaltssitzung

Sitzungsdatum: Donnerstag, 08.02.2024
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 20:48 Uhr
Ort:im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

  • Asam, Romana
  • Bertl, Alexandra
  • Dr. Bosch, Roland
  • Prof. Dr. Emeis, Stefan
  • Enders, Susann
  • Flock, Angelika
  • Gast, Klaus 
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Imgart, Rüdiger
  • Kerscher, Bernhard
  • Klinkicht, Ullrich
  • Dr. med. Langer, Johannes
  • Lechner, Florian
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Neulinger, Manuel
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Schwaiger, Hubert
  • Schwalb, Roland
  • Thieler, Ragnhild
  • Vollmann, Hans
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

Scharf, Christoph
Schlosser, Rainer

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Weitere Anwesende

Frau Schrepfer, Herr Neuner, Herr Herbst und Herr Wendt von den Stadtwerken Weilheim, zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 11

Abwesende und entschuldigte Mitglieder des Stadtrats

Andrä, Franz
Gebauer, Saika
Wahlefeld, Tillman


Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Totengedenken Herrn Dekan Ludwig Hauck
  2. Genehmigung Niederschrift
  3. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  4. Bekanntgaben
  5. Städtisches Bürgerheim; Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2024 sowie Finanzplan 2023 bis 2027
  6. Feststellung der Jahresrechnung 2022 und Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO)
    1. Beschluss Feststellung Jahresrechnung 2022
    2. Beschluss Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO)
  7. Änderung der Hundesteuersatzung; Anpassung der Hundesteuer
  8. Haushalt 2024 - Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer
    1. Beschluss Festlegung Hebesatz 2024
    2. Beschluss Prüfauftrag 2026
  9. Beschluss Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
  10. Beschluss Finanzplan 2023 bis 2027
  11. Beschluss 9. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Weilheim i.OB“ hinsichtlich Paragraf (§) 4 Absatz 1 und § 4 Absatz 4
  12. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates - Haushaltssitzung  - , begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Totengedenken Herrn Dekan Ludwig Hauck

(ehemaliger Dekan und Weilheimer Gemeindepfarrer)

Erster Bürgermeister Markus Loth führt zum Gedenken an den verstorbenen Herrn Ludwig Hauck, hemaliger Dekan und Gemeindepfarrer in Weilheim, Folgendes aus:

"Am 30. Dezember 2023 ist der ehemalige Dekan und Gemeindepfarrer Herr Ludwig Hauck im Alter von 92 Jahren verstorben. 

Von Juli 1976 bis März 1996 hat Herr Dekan Hauck in unserer Stadt und darüber hinaus gewirkt.

Der Dekanatsbezirk Weilheim war damals einer der größten in Bayern. Er umfasste die Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Landsberg am Lech und Teile der Landkreise München, Starnberg und Bad Tölz-Wolfratshausen. Nahezu 75.000 Gläubige lebten hier und wurden von Herrn Dekan Hauck und den örtlichen Pfarrern und Vikaren betreut. 

Für seine um das Gemeinwohl erbrachten Verdienste wurde Herr Dekan Ludwig Hauck das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen. 

Auch seinen Gemeindemitgliedern in Weilheim stand Dekan Hauck 20 Jahre lang mit Rat und Tat zur Seite. Am 1. April 1996 schließlich trat er mit 65 Jahren in den Ruhestand. 

Zu seinem endgültigen Abschied können wir ihm heute nochmal „Danke“ sagen. Danke für sein Wirken in unserer Stadt, im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Weilheims und darüber hinaus. 

Herr Dekan Ludwig Hauck hat sich um unsere Stadt, ihre Bürgerinnen und Bürger in höchstem Maße verdient gemacht.

Als äußeres Zeichen der Anerkennung, der Wertschätzung und des Dankes wurde ihm zu seinem Abschied in den Ruhestand im Auftrag des Stadtrates am 4. März 1996 der Goldene Ehrenring der Stadt Weilheim verliehen.

Ein besonderes Anliegen war Herrn Dekan Ludwig Hauck das Miteinander der evangelischen und katholischen Christen in unserer Stadt. Unermüdlich hat er sich für die Ökumene ausgesprochen, zahlreiche ökumenische Gottesdienste zusammen mit katholischen Geistlichen gefeiert. 

Herr Dekan Hauck wurde von vielen Menschen in unserer Stadt, gleich ob sie der evangelischen oder katholischen Konfession angehörten, geschätzt. 

Er war wegen seiner ruhigen und sachlichen Art, aber auch aufgrund seiner väterlichen Güte sehr beliebt. Im Laufe seiner Amtsjahre entstanden in Weilheim und der Region in Kooperation mit staatlichen und kommunalen Stellen viele soziale Einrichtungen. Beispielhaft sei der Um- und Erweiterungsbau des Evangelischen Kindergartens „Am Wehr“ genannt, zu dessen Gelingen Herr Ludwig Hauck maßgeblich beigetragen hat. Der Kindergarten genießt noch heute ein hohes Ansehen bei Eltern, die ihre Kinder gut und verlässlich betreut haben wollen.

Weitere Ereignisse, die in die Amtszeit von Herrn Dekan Hauck fielen und zu denen er sich in gewohnt beeindruckenden und zum Nachdenken anregenden Worten an die Bürgerinnen und Bürger wandte, waren das 750-jährige Stadtjubiläum 1988, die Einweihung der neuen Stadtbücherei 1990 und zur Deutschen Wiedervereinigung 1990. 

Den Älteren unter uns ist seine Predigt zur Weihe der restaurierten Mariensäule 1984 noch in Erinnerung. Herr Ludwig Hauck hat es einmal als eines seiner schönsten Erlebnisse bezeichnet, dass er als evangelischer Geistlicher eine Marienpredigt halten durfte. 

Heute bleibt uns nur noch, für sein unermüdliches und segensreiches Wirken in unserer Stadt ein herzliches Vergelt`s Gott zu sagen. Als äußeres Zeichen unseres Dankes und der Wertschätzung habe ich im Namen der Stadt Weilheim einen Kranz niederlegen lassen. 

Wir werden Herrn Dekan Ludwig Hauck stets ein ehrendes Andenken bewahren."

Erster Bürgermeister Markus Loth bittet sodann die Anwesenden, sich zum Gedenken an den verstorbenen Herrn Ludwig Hauck für eine Gedenkminute von den Plätzen zu erheben.

Zur Kenntnis genommen: 28 Stadtratsmitglieder

2. Genehmigung Niederschrift

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 25.01.2024 wird genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

3. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung) 

Zur Kenntnis genommen: 28 Stadtratsmitglieder

4. Bekanntgaben

keine!

5. Städtisches Bürgerheim; Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2024 sowie Finanzplan 2023 bis 2027

Beschluss:

Der Wirtschaftsplan 2024 sowie der Finanzplan 2023 bis 2027 des Städtischen Bürgerheimes werden genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

6. Feststellung der Jahresrechnung 2022 und Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 Gemeindeordnung (GO)

6.1 Beschluss Feststellung Jahresrechnung 2022 

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2022 wird wie folgt festgestellt:

Einnahmen Verwaltungs-Haushalt:

54.390.272,62 Euro Solleinnahmen  - 35,36 Euro Abgang alter Kasseneinnahmereste = 54.390.237,26 Euro (Summe bereinigte Solleinnahmen)

Einnahmen Vermögens-Haushalt:

12.528.440,91 Euro Solleinnahmen

Einnahmen Gesamt-Haushalt:

66.918.713,53 Euro Solleinnahmen - 35,36 Euro Abgang alter Kasseneinnahmereste =66.918.678,17 Euro (Summe bereinigte Solleinnahmen)

Ausgaben Verwaltungs-Haushalt:

54.390.237,26 Euro Sollausgaben

Ausgaben Vermögens-Haushalt:

7.262.115,43 Euro Sollausgaben + 5.574.923,32 Euro neue Haushaltsausgabereste - 308.597,84 Euro Abgang alter Haushaltsausgabereste = 12.528.440,91 Euro Summe bereinigte Sollausgaben

Ausgaben Gesamt-Haushalt:

61.652.352,69 Euro Sollausgaben + 5.574.923,32 Euro neue Haushaltsausgabereste - 308.597,84 Euro Abgang alter Haushaltsausgabereste = 66.918.678,17 Euro Summe bereinigte Sollausgaben

Im Jahresabschluss sind folgende Zuführungen enthalten:

Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt: 6.100.914,92 Euro

Zuführung an die allgemeine Rücklage: 2.835.373,15 Euro

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

6.2 Beschluss Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO

Für die festgestellte Jahresrechnung 2022 wird die Entlastung ausgesprochen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder. Persönlich beteiligt: 1 Stadtratsmitglied

Abstimmungsvermerke: Beratung und Abstimmung ohne Ersten Bürgermeister Loth aufgrund persönlicher Beteiligung als Leiter der Verwaltung. Den Vorsitz übernahm für diesen Punkt Zweite Bürgermeisterin Flock.

7. Änderung der Hundesteuersatzung; Anpassung der Hundesteuer 

Beschluss:

Die Hundesteuer wird ab dem Jahr 2024 wie folgt festgesetzt: 

Für den ersten Hund 100 Euro, für jeden weiteren Hund 200 Euro und für jeden Kampfhund 1.000 Euro.

Die nachfolgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer wird beschlossen:

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer 

Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund des Artikel 3 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer.

Paragraf (§) 1

Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Fassung vom 28.07.2005, zuletzt geändert am 02.11.2015, wird wie folgt geändert:

§ 5 der Satzung erhält folgende Fassung: 

§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz

(1) Die Steuer beträgt für jeden ersten Hund 100,00 Euro, für jeden weiteren Hund 200,00 Euro

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.

(2) Abweichend von Absatz 1 beträgt die Steuer für jeden Kampfhund 1.000,00 Euro.

Die Eigenschaften eines Kampfhundes bestimmen sich nach Artikel 37 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG; die Rassen, Kreuzungen und sonstigen Gruppen von Hunden, für welche die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet wird, ergeben sich aus Artikel 37 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 2 LStVG in Verbindung mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft. 

8. Haushalt 2024 - Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer

Zur Kenntnis genommen: 28 Stadtratsmitglieder

8.1 Beschluss Festlegung Hebesatz 2024

Beschluss:

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem Jahr 2024 auf 400 Prozentpunkte
festgesetzt.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 4 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

8.2 Beschluss Prüfauftrag 2026

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit zur Senkung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer zum Haushalt 2026 zu überprüfen und dem Hauptausschuss im Rahmen der Vorberatung zum Haushalt vorzulegen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 18 Stimmen, nein mit 10 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

9. Beschluss Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Beschluss:

Die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Weilheim i.OB für das Jahr 2024 wird beschlossen:

Haushaltssatzung der Stadt Weilheim i.OB (Landkreis Weilheim-Schongau) für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Artikels 63 und folgende (ff.) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO -, erlässt die Stadt Weilheim i. OB folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

  • im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 58.219.500 Euro und
  • im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 18.429.300 Euro ab.

(2) Der Wirtschaftsplan für das Städtische Bürgerheim Weilheim i.OB (Städt. Altenheim – Heimbereich und Betreutes Wohnen) wird

  • im Erfolgsplan bei den Erträgen und bei den Aufwendungen auf 10.234.000 Euro und
  • im Vermögensplan bei den Einnahmen und Ausgaben auf 887.000 Euro festgesetzt.

§ 2

(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

(2) Für das Städtische Bürgerheim werden keine Kreditaufnahmen festgesetzt.

§ 3

(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt werden in einer Höhe von insgesamt 8.540.000 Euro festgesetzt.

(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Städtischen Bürgerheimes werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 380 von Hundert (v.H.)
  2. für die Grundstücke (B) 400 v.H.

2. Gewerbesteuer 400 v.H.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltplan wird auf 7.500.000 Euro festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Städtischen Bürgerheimes wird auf 500.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 22 Stimmen, nein mit 6 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

10. Beschluss Finanzplan 2023 bis 2027

Beschluss:

Der Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 wird so wie vorgelegt beschlossen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 22 Stimmen, nein mit 6 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder.

11. Beschluss 9. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen „Stadtwerke Weilheim i.OB“ hinsichtlich § 4 Absatz 1 und § 4 Absatz 4 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt folgende neunte Änderung der Unternehmenssatzung:

neu:

§ 4 Der Vorstand 

(1) Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern 

(4) Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen nach außen. Die beiden Vorstandsmitglieder vertreten das Kommunalunternehmen gemeinschaftlich. Jedes Mitglied des Vorstands kann einen Vertreter haben, der vom Verwaltungsrat bestellt wird und während der Abwesenheit dieses Vorstandsmitglieds gemeinsam mit dem anderen Mitglied des Vorstands oder dessen Vertreter vertretungsberechtigt ist. Ein Vorstandsmitglied kann auch durch einen Prokuristen vertreten werden. In diesem Fall ist der Prokurist gemeinsam mit dem anderen Mitglied des Vorstands oder dessen Vertreter vertretungsberechtigt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses das Unternehmen allein. 

Die Änderung tritt zum 01.02.2024 in Kraft.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder. 

12. Anfragen, Dringlichkeitsanträge 

keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 20:48 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Stefan Popp
Schriftführung

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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