Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 23.10.2025
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 19:10 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

  • Andrä, Franz
  • Asam, Romana
  • Bertl, Alexandra
  • Dr. Bosch, Roland
  • Prof. Dr. Emeis, Stefan
  • Flock, Angelika
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Kerscher, Bernhard
  • Klinkicht, Ullrich
  • Lechner, Florian
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Neulinger, Manuel
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Schmidt, Reno
  • Schwaiger, Hubert
  • Schwalb, Roland
  • Thieler, Ragnhild
  • Türmer, Matthias
  • Vollmann, Hans
  • Wahlefeld, Tillman
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführer

Popp, Stefan

Verwaltung

  • Buchner, Thomas
  • Fabian, Ralf
  • Scharf, Christoph
  • Stork, Manfred
  • Vogt, Peter

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Mitglieder des Stadtrates

  • Enders, Susann
  • Gast, Klaus
  • Dr. med. Langer, Johannes

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung  

  1. Genehmigung Niederschrift 
  2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)
  3. Bekanntgaben
    1. Künftige Nutzung "Starlight-Kino"
  4. Kommunaler IT-Schuldienst Oberland (KITSO) Beitritt der Stadt Weilheim i.OB
  5. Erlass einer Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich allgemeiner Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden der Stadt Weilheim i.OB (Wahlhelferentschädigungssatzung - WES)
  6. Bebauungsplan "Lindenstraße II" - Abwägung
  7. Bebauungsplan "Am Gögerlweg" - Abwägung
  8. Bebauungsplan "Bärenmühlweg" - Abwägung
  9. Einfacher Bebauungsplan für das Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB - Abwägung
  10. 34. Änderung Flächennutzungsplan "Ziegelgrube" und "Adlhochstraße" - Feststellungsbeschluss
  11. Antrag auf Erlass einer Außenbereichssatzung Marnbacher Straße 3a
  12. Außenbereichssatzung "Am Hahnenbühel" - Planbilligung und Planungsumgriff
  13. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift 

Beschluss:

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 02.10.2025 wird genehmigt

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen; anwesend waren 25, persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.

2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung - GO)

Zur Kenntnis genommen

3. Bekanntgaben

3.1 Künftige Nutzung "Starlight-Kino"

Zur Kenntnis genommen

4. Kommunaler IT-Schuldienst Oberland (KITSO) Beitritt der Stadt Weilheim i.OB

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dem neu zu gründenden Zweckverband KITSO beizutreten.

Erster Bürgermeister Loth wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Erklärungen abzugeben.

Der vorgelegten Satzung wird zugestimmt; soweit im Genehmigungsverfahren redaktionelle Änderungen erforderlich sind, werden diese von diesem Beschluss erfasst.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder. Persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.  

5. Erlass einer Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich allgemeiner Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden der Stadt Weilheim i.OB (Wahlhelferentschädigungssatzung - WES)

Beschluss: 

Der Stadtrat beschließt folgende vom Hauptausschuss empfohlene 

Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich allgemeiner Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden der Stadt Weilheim i.OB (Wahlhelferentschädigungssatzung - WES) vom XX.XX.2025

Die Stadt Weilheim i.OB erlässt  auf Grund der Artikel 20a, 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. I S. 796, 797 BayRS 2020-1-1-l)) zuletzt geändert durch Paragraf (§) 2 des Gesetzes vom 09. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) folgende Satzung:

§ 1 Entschädigungszahlungen

Personen, die aus Anlass von allgemeinen Wahlen und Abstimmungen (nachfolgend als „Wahlen" bezeichnet) ein gemeindliches Ehrenamt ausüben, erhalten für diese Tätigkeit die in der Anlage entsprechend festgesetzten Entschädigungszahlungen. Als Ehrenamt gilt dabei die Tätigkeit in einem Wahl- oder Abstimmungsausschuss (nachfolgend als Ausschuss bezeichnet) sowie als Mitglied eines eingesetzten Wahl- oder Abstimmungsvorstandes (nachfolgend als Wahlvorstand bezeichnet). Außerdem werden Hilfstätigkeiten sowie sonstige notwendige Tätigkeiten umfasst. Diese Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 2 Ersatzleistungen

Daneben werden folgende Ersatzleistungen gewährt:

1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird der ihnen entstandene nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt (Artikel 20a Absatz 2 Nummer 1 GO).

2.  Erstrecken sich die Auszählarbeiten auch auf den Tag nach der Wahl, so erhalten

  1. selbstständig Tätige für die ihnen nachweislich entstandenen Zeitversäumnis einen Pauschalbetrag von 50,00 Euro,
  2. Personen, die keinen Ersatzanspruch nach Nr. 1 oder 2 a. haben, denen aber nachweislich im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder das Heranziehen einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, hierfür einen Pauschalbetrag in Höhe von 50,00 Euro.

3. Für die Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse gelten die Ziffern 1 und 2 entsprechend.

§ 3 Arbeitszeitausgleich

Wahlvorstandsmitglieder, denen von ihrem Dienstherrn oder ihrem Arbeitgeber für den in der Stadt Weilheim i.OB geleisteten Wahldienst kein Arbeitszeitausgleich gewährt wird, erhalten zusätzlich zu der in der Anlage genannten Entschädigung einen Betrag von 20,00 Euro. 

§ 4 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Weilheim i.OB, XX.XX.2025

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
Erster Bürgermeister


Anlage zur Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich allgemeiner Wahlen, Volks- und Bürgerentscheide der Stadt Weilheim i.OB

1. Ausschuss

Ehrenamtliche Mitglieder im Ausschuss erhalten je Sitzung*  40,00 Euro

2. Wahlvorstandsmitglieder

Entschädigungssätze betragen für

a)

Europawahlen: 40,00 Euro

Bundestagswahlen: 40,00 Euro

Volksentscheide, Bürgerentscheide*: 50,00 Euro

Landtags- und Bezirkswahlen: 80,00 Euro

Stadtratswahlen, Kreistagswahlen zusammen mit Bürgermeister-, Landratswahlen: 80,00 Euro

Bürgermeister-, Landrats(stich)wahlen: 40,00 Euro

b)

zusätzliche Entschädigungssätze erhalten Wahlvorstandsmitglieder für eine Tätigkeit  als

Vorsitzende / Vorsitzender: 40,00 Euro

stellvertretende Vorsitzende / stellvertretender Vorsitzender: 30,00 Euro

Schriftführerin / Schriftführer

Entschädigungssatz: 40,00 Euro

stellvertretende Schriftführerin / stellvertretender Schriftführer: 30,00 Euro

3. Entschädigungssätze für sonstige notwendige Tätigkeiten

Hilfspersonen erhalten ebenso die oben genannten Entschädigungssätze.


 * Mehrere Volksentscheide und Bürgerentscheide, die an dem gleichen Wahltag auszuzählen sind, gelten als ein Volksentscheid beziehungsweise Bürgerentscheid. Tagt der Ausschuss als gemeinsamer Ausschuss verschiedener Wahlen, die an einem Tag stattfinden, so gilt der Sitzungstermin des gemeinsamen Ausschusses als eine Sitzung. 


Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder. Persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.  

6. Bebauungsplan "Lindenstraße II" - Abwägung

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß Paragrafen (§§) 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Die Unterlagen der Bauleitplanung sind dementsprechend abzuändern.

Zusätzlich ist der Passus der Ordnungswidrigkeit entsprechend anzupassen. Das Verfahren ist mit der öffentlichen Planauslegung und erneuten Beteiligung der Fachbehörden weiter zu führen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder. Persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.  

7. Bebauungsplan "Am Gögerlweg" - Abwägung

Beschluss:

1. Mit einer Erhöhung der Fußbodenoberkante um 15 Zentimeter auf maximal 50 Zentimeter besteht Einverständnis.

2. Es verbleibt bei der Festsetzung von Flachdächern.

3. Im Übrigen wird über die vorliegenden Bedenken und Anregungen gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne des Abwägungsvorschlages der Bauverwaltung abgewogen und entschieden. Die Bauleitplanung ist entsprechend anzupassen und das Verfahren mit der öffentlichen Planauslegung und erneuten Beteiligung der Fachbehörden weiter zu führen.

Die Verwaltung wird beauftragt, wegen der Ausgleichsmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde im Sinne der Wortmeldung zu verhandeln.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder. Persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.

8. Bebauungsplan "Bärenmühlweg" - Abwägung

Beschluss: 

1. Die Baugrenze am Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 704, Römerstraße 2, ist auf einen Abstand von 3,0 Meter von der Gehweghinterkante abzurücken. Bestandschutz bleibt erhalten. Dies greift nur im Falle eines Abbruchs und Neubau des Gebäudes.

2. Die Linde am Grundstück Fl.Nr. 2246 ist zu belassen. Einer Fällung wird nicht zugestimmt.

3. Im Übrigen wird über die vorliegenden Bedenken und Anregungen im Sinne der Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden. Die Bauleitplanung ist entsprechend anzupassen und das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Fachbehörden weiterzuführen.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 24 Stadtratsmitglieder. Persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.  

Abstimmungsvermerke: Beratung und Abstimmung ohne Stadtratsmitglied Brigitte Holeczek, die den Sitzungstisch für diesen Tagesordnungspunkt verlassen hat.

9. Einfacher Bebauungsplan für das Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB - Abwägung

Beschluss: 

1. Die Festsetzungen zu Ferienwohnungen sind zu streichen.

2. Die Festsetzungen zu Warenautomaten sind zu streichen.

3. Die Zahl der Wohngebäude je Grundstück ist zu streichen.

4. Die Festsetzung zu Flüssiggasbehältern ist zu streichen.

5. Die Hinweise der Bahn AG sind zu reduzieren.

6. Die Höhenlage der Gebäude wird auf maximal 50 Zentimeter gesetzt. 

Im Übrigen besteht mit der Bauleitplanung Einverständnis. Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB im Sinne des Abwägungsvorschlages der Verwaltung (Bauausschuss vom 15.07.2025) unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange abgewogen und entschieden.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 23 Stimmen, nein mit 5 Stimmen, anwesend waren 28 Stadtratsmitglieder. Persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.  

10. 34. Änderung Flächennutzungsplan "Ziegelgrube" und "Adlhochstraße" - Feststellungsbeschluss

Beschluss: 

Über die vorliegenden Bedenken und Anregungen wird gemäß §§ 1, 1a und 2 BauGB unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange im Sinne der Stellungnahme der Bauverwaltung abgewogen und entschieden.

Es wird festgestellt, dass sich dadurch keine Änderung in der Bauleitplanung ergibt.

Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Ziegelgrube“ und „Adlhochstraße“ wird in der Fassung vom 05.08.2025 samt Begründung und Umweltbericht festgestellt.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 24 Stimmen, nein mit 3 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder. Persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.  

Abstimmungsvermerke: Beratung und Abstimmung ohne Stadtratsmitglied Alexandra Bertl, die den Sitzungssaal verlassen hatte.

11. Antrag auf Erlass einer Außenbereichssatzung Marnbacher Straße 3a

Beschluss: 

Für die Grundstücke Fl.Nr. 37, 51/2 und 513/1 Gemarkung Deutenhausen wird eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Absatz 6 BauGB erlassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu einen Entwurf zur nächsten Sitzung des Bauausschusses unter Beachtung der Wortmeldungen auszuarbeiten.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder. Persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.  

Abstimmungsvermerke: Beratung und Abstimmung ohne Stadtratsmitglied Alexandra Bertl, die den Sitzungssaal verlassen hatte.

12. Außenbereichssatzung "Am Hahnenbühel" - Planbilligung und Planungsumgriff

Beschluss: 

Mit dem vorliegenden Entwurf der Außenbereichssatzung „Am Hahnenbühel“ in der Fassung vom 16.07.2025 mit reduziertem Geltungsbereich besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 26 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 27 Stadtratsmitglieder. Persönlich beteiligt waren 0 Stadtratsmitglieder.  

Abstimmungsvermerke: Beratung und Abstimmung ohne Stadtratsmitglied Alexandra Bertl, die den Sitzungssaal verlassen hatte. 

13. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

Keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 19:10 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Stefan Popp
Schriftführung