Das Ordnungsamt ist zuständig für die Ausstellung von Schwerbehindertenparkausweisen, Sondernutzungserlaubnisse für Plakatierungen und Info-Stände, Anmeldung von öffentlichen Veranstaltungen sowie für die Durchführung von Wahlen. Das Gewerbeamt befasst sich mit Gewerbean-, ab- und ummeldungen sowie Gewerbeauskünften.

Wichtige Hinweise für Existenzgründer zur steuerlichen Erfassung

Seit dem 01. Januar 2021 sind Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft / Genossenschaft oder Personengesellschaft / -gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Hierzu können sie sich kostenlos vor Aufnahme ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" registrieren.

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Leitung

Brunhilde Hink

Telefon 0881 682-3100
Fax 0881 682-3199
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Team

Ruth Kreppel

Telefon 0881 682-3103
Fax 0881 682-3199
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Anna Hintereder

Telefon 0881 682-3102
Fax 0881 682-3199
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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Vormittag

Montag bis Freitag:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Nachmittag

Montag bis Mittwoch
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Während der Schulferien in Bayern ist auch am Donnerstag nur bis 16:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.

Für das Amt für soziale Angelegenheiten (Sozialamt) gelten bis auf weiteres folgende Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Im Anhang finden Sie verschiedene Gewerbeformulare als PDF zum Download.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an