Im Hinblick auf die hohen Verkehrsbelastungen und die damit einhergehenden Lärmbeeinträchtigungen in der Stadt Weilheim i.OB - insbesondere an den Durchgangsstraßen - hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 07.05.2019 die Durchführung einer Lärmaktionsplanung nach den Maßgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie beschlossen.

Zwischenzeitlich liegt der Stadt Weilheim i.OB die sogenannte erweiterte Lärmkartierung gemäß Paragraf (§) 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als Grundlage der Lärmaktionsplanung vor. Hiervon hat der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2019 Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wurde angewiesen, mit dem beauftragten Ingenieurbüro einen Maßnahmenplan zur Verbesserung der einzelnen Situationen auszuarbeiten und dem Bauausschuss und Stadtrat zu gegebener Zeit wieder vorzulegen.

Die Lärmkartierung nebst Anlagen finden Sie im Anhang als PDF-Dateien zum Einsehen.

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