Zuständig: Stadt Weilheim i.OB - Einwohnermeldeamt-Gewerbeamt

Kontakt

Rathaus der Stadt Weilheim i.OB
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim

Telefon 0881 682-3201, -3202, -3203
Fax 0881 682-3299

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Webseite ordnungsamt.weilheim.de

Von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können keine beglaubigten Kopien angefertigt werden. Diese Urkunden werden bei Bedarf vom Standesamt des Ereignisortes neu ausgestellt. Ausnahme: Wenn eine Personenstandsurkunde zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung dient, kann sie im Amt für soziale Angelegenheiten beglaubigt werden.

Zuständig: Stadt Weilheim i.OB - Standesamt

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Telefon: 0881 682-3300 oder 0881 682-3301
Fax: 0881 682-3399

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Webseite: ordnungsamt.weilheim.de

Zuständig: Stadt Weilheim i.OB - Amt für soziale Angelegenheiten

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Rathaus der Stadt Weilheim i.OB
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim

Frau Karin Letz
Telefon 0881 682-3400
Fax 0881 682-3499

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Webseite ordnungsamt.weilheim.de

Öffnungszeiten Rathaus

Vormittag

Montag bis Freitag
8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Nachmittag

Montag bis Mittwoch
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Während der Schulferien in Bayern hat das Rathaus auch Donnerstag nur bis 16:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.

Das Amt für soziale Angelegenheiten (Sozialamt) ist Mittwoch Nachmittag und Freitag nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung zu erreichen.

Die Tourist Information am Marienplatz hat Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.