Das Stadtarchiv Weilheim i.OB ist natürlich bemüht, den Erhalt seiner Archivalien und die Wahrung schutzwürdiger Belange Dritter zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Benutzung und der damit einhergehenden Vorlage von Archivdokumenten ergeben sich daher auch konservatorische und rechtliche Gesichtspunkte, von denen wenigstens zwei kurz angesprochen werden sollen.

Aufgrund des Erhaltungszustandes, z.B. bei Pergamenturkunden, Amtsprotokollen oder Zeitungsbänden, können aus Gründen der Bestandserhaltung eventuelle Einschränkungen bei der Benutzung unumgänglich werden.

Dies kann aber auch dann der Fall sein, wenn das Datenschutzrecht oder sonstige Gesetzesvorgaben, u.a. das Bayerische Archivgesetz, die Vorlage jüngeren oder personenbezogenen Archivgutes ausschließen oder an enge Schutzbedingungen knüpfen.

Das Stadtarchiv ist aber immer bestrebt, den Forschungsinteressen seiner Benutzer trotz des "Spannungsfeldes Datenschutz und Forschungsfreiheit" soweit als möglich gerecht zu werden.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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