Die Benutzung des Stadtarchives Weilheim i.OB ist in einigen Fällen gebührenpflichtig. Die Tagesbenutzungsgebühr wird jedoch nicht erhoben bei nachweisbarer Inanspruchnahme für Ausbildungszwecke, Unterrichtszwecke, Semesterarbeiten, Magisterarbeiten, Dissertationen, Forschungs- und Studienprojekte von Universitäten, für Ausstellungs- bzw. Veröffentlichungsvorhaben örtlicher Vereine sowie bei Benutzungen durch Behörden und sonstigen öffentlichen Einrichtungen des Bundes, der Länder oder von Kommunen, soweit eine Vereinbarung über gegenseitigen Gebührenverzicht vorliegt.
Die Erteilung von schriftlichen Fachauskünften, die Erstellung von Abschriften und Auszügen, die Erstellung von Textbeiträgen, Reproduktionen in Form von Kopien bzw. Fotografien und deren Veröffentlichungsgenehmigung sowie einige Sonderleistungen (z.B. Siegelabgüsse) regelt die gegenwärtig gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kosten für die Benutzung des Stadtarchives Weilheim i.OB.