In der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts enteignete Herzog Arnulf (907-937) den Grundbesitz zahlreicher bayerischer Klöster - wie man sagt, um Dienstmannen zu entlohnen, die mit ihm gegen die einfallenden Ungarn in die Schlacht gezogen waren. Auch das Kloster Polling musste Besitzungen abtreten, darunter Güter im nahen Ort Wilhaim. 1010 stellte König Heinrich (der spätere Kaiser Heinrich II.) die alten Besitzrechte des Klosters wieder her und bestätigte dies am 16. April 1010 zu Regensburg mit einer Urkunde. Das Dokument verzeichnet die Dörfer, aus denen einst Klosterbesitz entnommen wurde:

“Pollinga” (also das Dorf Polling selbst), “Wilhai[m], Ubing[un], Riede[n], Antissteti, Ascherig[un], Hunenwanc, Phafenhoue[n]”. So feiern Polling und Weilheim i.OB - wie z.B. auch Aubing und Wangen bei Starnberg - das tausendste Jahr ihrer ersten urkundlichen Erwähnung. Für Polling hat das Dokument noch eine andere Bedeutung: Es markiert die Rückkehr aus einer langen Zeit ohne Geschichte und gilt als Beleg der Wiedergründung des Klosters. Das Original der Urkunde befindet sich im Hauptstaatsarchiv in München.

Mit einem interessanten und vielfältigen Veranstaltungsprogramm wurde das Festjahr 2010 gefeiert.

Im Anhang finden Sie weiterführende Informationen zu den Feierlichkeiten als PDF zum Download.

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