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Amtsblätter
Das Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB ist ein behördliches Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen, die die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu geben.
Im Amtsblatt werden die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Weilheim i.OB sowie anderer Behörden veröffentlicht.
Das Amtsblatt erscheint in der Regel am 5. und 20. jeden Monats sowie nach Bedarf. Die Veröffentlichung erfolgt über unseren Internetauftritt. Im Original können Sie das Amtsblatt im Rathaus der Stadt Weilheim, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB einsehen.
Sie können das Amtsblatt kostenlos lesen, herunterladen, speichern oder ausdrucken. Sollten Sie das Amtsblatt in Papierform benötigen, können Sie dieses telefonisch unter der Telefon-Nummer 0881 682-1102 (Frau Hornung, Herr Wirth) oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellen. Der Bezug in Papierform ist kostenpflichtig.
Wir stellen Ihnen nachfolgend die veröffentlichten Amtsblätter seit dem Jahr 2001 zur Verfügung.
Finden Sie hier den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Die Leistungen sind alphabetisch in den jeweiligen Behörden und Einrichtungen geordnet. Nutzen Sie die Stichwortsuche für schnelle Ergebnisse.
Nach der Satzung über die Auszeichnungen verleiht die Stadt Weilheim i.OB an besonders verdiente Persönlichkeiten die Bürgermedaille der Stadt Weilheim i.OB, den Goldenen Ehrenring der Stadt Weilheim i.OB und das Ehrenbürgerrecht. Die Bürgermedaille kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich durch verdienstvolles Wirken für das Wohl oder Ansehen der Stadt und der Bürgerschaft ausgezeichnet haben.
Der Goldene Ehrenring kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die durch ihre besonderen Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Wissenschaft, der Wirtschaft, des Sozialwesens oder des öffentlichen Lebens das Wohl oder das Ansehen der Stadt gemehrt haben.
Für außerordentliche Verdienste um die Stadt Weilheim i.OB und ihre Bürger oder für hervorragende Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Wissenschaft, der Wirtschaft, des Sozialwesens oder des öffentlichen Lebens kann das Ehrenbürgerrecht verliehen werden.
Ehrenbürger können höchstens 3, Träger des Goldenen Ehrenringes höchstens 10 und Träger der Bürgermedaille höchstens 25 Persönlichkeiten zu gleicher Zeit sein.
Sie finden hier die Wahlergebnisse der letzten Kommunalwahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen.