Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 14.01.2020 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Interkommunales Gewerbegebiet Achalaich“, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Mit der Änderung sollen unter anderem untergeordnete Bauteile und Anlagen der technischen Gebäudeausstattungen im gebotenen Umfang ermöglicht, die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung angepasst werden und Regelungen zu Führung von grundstücksinternen Erschließungsflächen aufgenommen werden.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Sie berührt keine anderen umweltrechtlich relevanten Belange als die bisherige Planung. Durch die Änderung werden keine Vorhaben mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 6 vom 06.03.2020.

Auf Grund der aktuellen Situation mit Ausrufung des Katastrophenfalls auf Grund des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird der Zeitraum zur Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planungsunterlagen verlängert.

Die Planung und die zugehörige Begründung liegen zur Einsichtnahme nun in der Zeit vom 16.03.2020 mit 20.04.2020 öffentlich aus.

Die Planung kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-421 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Es wird jedoch gebeten, eine persönliche Einsichtnahme in die Planungsunterlagen nur im Ausnahmefall in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Tel. 0881 682-421 oder über Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der betroffenen Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.04.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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