Bekanntmachung

 In seiner Sitzung am 30.07.2009 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Kanalstraße / Singerstraße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde nach Anpassung des Geltungsbereiches im Amtsblatt Nummer 14 vom 06.06.2016 öffentlich bekannt gemacht.

Beim Plangebiet handelt es sich um einen bebauten beziehungsweise versiegelten, innerstädtischen Bereich, der im Rahmen der Bauleitplanung weiter entwickelt werden soll. Es handelt sich daher um eine Maßnahme der Innenentwicklung, so dass der Bebauungsplan nach den beschleunigten Verfahrensvorschriften des Paragraf (§) 13a BauGB aufgestellt wird. Dies wurde ebenfalls im Amtsblatt vom 06.06.2016 bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan ist unterteilt in die Teilbereiche Nord und Süd. Für den Teilbereich Nord ist das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen. Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich.

Für den Teilbereich Süd mit dem Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 3210/52 sowie einer Teilfläche der Fl.Nr. 3210/51, jeweils Gemarkung Weilheim, liegen nun die Unterlagen zur Bauleitplanung im Entwurf vor. Der Geltungsbereich ist in beigefügtem Lageplan des Stadtbauamts vom 05.03.2020 dargestellt. Im Plangebiet wird "Allgemeines Wohngebiet" gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Die Planungsunterlagen für den Bebauungsplan „Kanalstraße / Singerstraße“ – Teilbereich Süd – werden öffentlich ausgelegt.

Die Planung, die zugehörige Begründung und der Bericht über die schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung (Büro Müller BBM GmbH, Planegg) liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 27.05.2020 mit 30.06.2020 öffentlich aus.

Die Planung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 214, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-421 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Auf Grund der aktuellen Situation mit Ausrufung des Katastrophenfalls auf Grund des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Absatz (Abs.) 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.06.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an