Die Stadtwerke Weilheim i.OB KU erlassen aufgrund des Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 05.12.2012

Paragraf (§) 1

§ 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

„ (3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 1,40 €.“

§ 2

§ 9a Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von

Wasserzählern mit Nenndurchfluss

  • bis 2,5 Kubikmeter pro Stunde 43,20 Euro / Jahr
  • bis 6,0 Kubikmeter pro Stunde 50,40 Euro / Jahr
  • bis 10,0 Kubikmeter pro Stunde 57,60 Euro / Jahr
  • bis 15,0 Kubikmeter pro Stunde 120,00 Euro / Jahr

Verbundzählern

  • bis 15,0 Kubikmeter pro Stunde 216,00 Euro / Jahr
  • bis 40,0 Kubikmeter pro Stunde 336,00 Euro / Jahr
  • über 40,0 Kubikmeter pro Stunde 420,00 Euro / Jahr"

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Weilheim i.OB, 29.09.2021

Stadtwerke Weilheim i.OB
Kommunalunternehmen

Peter Müller
Vorstand

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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