Die Stadtwerke Weilheim i.OB KU erlassen aufgrund des Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 05.12.2012
Paragraf (§) 1
§ 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
„ (3) Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter entnommenen Wassers 1,40 €.“
§ 2
§ 9a Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von
Wasserzählern mit Nenndurchfluss
- bis 2,5 Kubikmeter pro Stunde 43,20 Euro / Jahr
- bis 6,0 Kubikmeter pro Stunde 50,40 Euro / Jahr
- bis 10,0 Kubikmeter pro Stunde 57,60 Euro / Jahr
- bis 15,0 Kubikmeter pro Stunde 120,00 Euro / Jahr
Verbundzählern
- bis 15,0 Kubikmeter pro Stunde 216,00 Euro / Jahr
- bis 40,0 Kubikmeter pro Stunde 336,00 Euro / Jahr
- über 40,0 Kubikmeter pro Stunde 420,00 Euro / Jahr"
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Weilheim i.OB, 29.09.2021
Stadtwerke Weilheim i.OB
Kommunalunternehmen
Peter Müller
Vorstand