Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seinen öffentlichen Sitzungen vom 30.04.2020 und 18.11.2021 eine 25. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für den Bereich „Solarpark Weilheim-Unterhausen 3“ gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB beschlossen.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Änderungsbereich soll an Stelle der bislang dargestellten Fläche für landwirtschaftliche Nutzung und Fläche für Bahnanlage eine Sonderbaufläche „Solar“ entstehen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegenden Lageplan vom 24.11.2021 schwarz umrandet dargestellten Flächen bzw. Teilfläche (-TF) der Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 125/25, 173 und 173/1-TF, Gemarkung Unterhausen.

Der technische Planentwurf sowie die Begründung für diese Änderung liegen in der Fassung vom 18.11.2021 vor.

Es liegen die sich aus der Begründung zur Änderungsplanung und dem Umweltbericht ergebenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern „Boden“ in Bezug auf Versiegelung und Bodenschutz, „Wasser“ in Bezug auf Grundwasserqualität, „Luft“ in Bezug auf die Frischluftproduktion, „Klima“ in Bezug auf Klimaneutralität, „Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt“ in Bezug auf Artenvielfalt, „Landschaft“ in Bezug auf Fernwirkung, „Mensch“ in Bezug auf Erholungsflächen sowie „Kultur- / Sachgüter“ in Bezug auf Belange des Denkmalschutzes vor.

Der Änderungsplan wird mit Begründung, Umweltbericht und ergänzenden Unterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die Planungsunterlagen können können in der Zeit vom 20.12.2021 mit 21.01.2022 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 233, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Hinblick auf das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 21.01.2022 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB). .

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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