Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.10.2022 eine 29. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für den Bereich Sonderbaufläche Solar „Photovoltaikanlage südlich Waxensteinstraße“ gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB beschlossen.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Änderungsbereich soll an Stelle der bislang dargestellten Fläche für landwirtschaftliche Nutzung eine Sonderbaufläche „Solar“ für eine neue PV-Freiflächenanlage südlich der Waxensteinstraße entstehen.

Vom Geltungsbereich erfasst ist das im anhängenden Auszug aus dem Änderungsplan schwarz umrandet dargestellte Grundstück mit der Flurnummer 1357, Gemarkung Weilheim i.OB, mit einer Fläche von cirka 2,6 Hektar.

Der technische Planentwurf sowie die Begründung und der Umweltbericht für diese Änderung liegen in der Fassung vom 14.03.2023 vor.

Es liegen die sich aus der Begründung zur Änderungsplanung und dem Umweltbericht ergebenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern

  • „Boden“ in Bezug auf Versiegelung und Bodenschutz,
  • „Wasser“ in Bezug auf Grundwasserqualität, Versickerung und Überschwemmungsgebiete,
  • „Luft“ in Bezug auf die Frischluftproduktion,
  • „Klima“ in Bezug auf Klimaneutralität,
  • „Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt“ in Bezug auf Artenvielfalt,
  • „Landschaft“ in Bezug auf Fernwirkung,
  • „Mensch“ in Bezug auf Erholungsflächen sowie
  • „Kultur-/Sachgüter“ in Bezug auf Belange des Denkmalschutzes

 vor. Der Änderungsplan wird mit Begründung und ergänzenden Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die Planungsunterlagen können können in der Zeit vom 14.06.2023 mit 17.07.2023 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit und den Fachbehörden wird hiermit gemäß §§ 3 und 4 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 17.07.2023 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB). .

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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