Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 11.05.2021 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den einfachen Bebauungsplan „Bauschinger-Siedlung“ für seinen Geltungsbereich in der Gemarkung Weilheim zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt. Mit dieser Änderung wird eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung ermöglicht.

Diese Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13 Baugesetzbuch BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Durch die Änderung wird die vorhandene städtebauliche Eigenart der näheren Umgebung nicht wesentlich geändert und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 18.07.2023 mit den im bisherigen Verfahren vorgetragenen Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen.

Die im Sinne des Ergebnisses der Abwägung überarbeiteten Planungsunterlagen liegen nun in der Fassung vom 18.07.2023 nochmals zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die nochmalige öffentliche Auslegung des überarbeiteten Änderungsplanes mit zugehöriger Begründung erfolgt nun im Zeitraum vom 17.08.2023 mit 18.09.2023.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Für eine persönliche Einsichtnahme wird empfohlen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 18.09.2023 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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