Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.10.2022 eine 29. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für den Bereich „Photovoltaikanlage südlich Waxensteinstraße“ beschlossen. Im Änderungsbereich der Flurnummer 1357 soll an Stelle der bislang dargestellten Fläche für landwirtschaftliche Nutzung eine Sonderbaufläche „Solar“ für eine neue PV-Freiflächenanlage südlich der Waxensteinstraße entstehen.

Das Verfahren wurde mit der Öffentlichkeitsbeteiligung und Trägeranhörung eingeleitet und lag bis 17.07.2023 aus.

In seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2023 befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorhergehender Beratung im Bauausschuss mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich geringfügige Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen.

Die insoweit geänderten Planungsunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung werden nun in der Fassung der Planung vom 27.07.2023 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Die Planungsunterlagen können können in der Zeit vom 14.09.2023 mit 16.10.2023 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, oder digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der  Telefonnummer 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Neben den sich aus der Begründung zur Änderungsplanung und dem Umweltbericht ergebenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern

  • „Tiere und Pflanzen“ in Bezug auf den Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen und artenschutzrechtlicher Belange,
  • „Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft“ in Bezug auf Bodenverlust, Grundwasser- / Hochwassersituation wegen der Lage im möglichen Überschwemmungsgebiet,
  • „Kultur- / Sachgüter“ in Bezug auf Belange des Denkmalschutzes,
  • dem Schutzgut „Mensch“ wegen möglicher Blend- und Lärmbeeinträchtigung

liegen der Stadt keine weiteren Einwände gegen die Planung vor.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 16.10.2023 gegeben. Die Fachbehörden werden im gleichen Zeitraum erneut beteiligt.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen auf elektronischem oder auch auf anderem Weg vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 4 BauGB). .

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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