Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 18.07.2023 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Wessobrunner Straße / Parchetweg / Ziegelstadel“ in der Gemarkung Weilheim zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderungsplanung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.

Der Bebauungsplan setzt bislang für den Bereich der Reihenhausbebauung auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3275/7 bis 3275/12 und 3275/20 bis 3275/24, Gemarkung Weilheim, die Zulässigkeit eines bestimmten Gebäudetyps fest, trifft Festsetzungen zur Geschossigkeit, zu Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ bzw. GFZ), zur Dachform und -neigung sowie zur Höhenentwicklung. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen und Baulinien definiert.

Es ist nun geplant, den Bebauungsplan für den Bereich der vorhandenen Reihenhausbebauung nördlich der Zieglerstraße so zu ändern, dass eine Aufstockung der Gebäude möglich ist. Damit verbunden ist eine Anhebung der zugelassenen Wandhöhen unter Beibehaltung der bisherigen Dachform. Darüber hinaus ist eine Erweiterung der durch Baugrenzen und Baulinien definierten überbaubaren Grundstücksflächen nach Süden und nach Norden jeweils in einem städtebaulich vertretbaren Umfang vorgesehen.

Mit dieser 6. Änderung werden die Bebauungsmöglichkeiten im Änderungsbereich an die mit der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes zugelassenen Erweiterungsmöglichkeiten beiderseits der Westendstraße angeglichen.

Die nun verfahrensrechtlich eingeleitete 6. Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan wird mit zugehörender Begründung in der Fassung vom 15.09.2023 hiermit öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes mit zugehöriger Begründung erfolgt im Zeitraum vom 13.10.2023 mit 15.11.2023.

Die Planungsunterlagen können in genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 15.11.2023 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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