Bekanntmachung

In seinen Sitzungen am 18.01.2023 und 16.05.2023 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ für die Grundstücke bzw. Teilflächen (-TF) der Grundstücke Fl.Nrn. 870, 870/1, 871/3, 871/4, 871/6, 871/7, 871/8, 871/9, 871/11, 2754/10-TF, 2754/47-TF, 2754/53-TF, 2754/10-TF und 2754/54-TF, Gemarkung Weilheim zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderungsplanung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.

Der Bebauungsplan für das Gebiet „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ der Stadt Weilheim i.OB aus dem Jahre 1967 weist für den zu ändernden Bereich durch Baulinien und Baugrenzen definierte Bauräume aus. Weiter setzt er das Maß der baulichen Nutzung durch Grundflächenanzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) und Zahl der Vollgeschosse fest.

Es ist nun geplant, die Bebaubarkeit im Änderungsbereich durch städtebaulich verträgliche Nachverdichtung neu zu ordnen. Gleichzeitig werden mit dieser Änderungsplanung städteplanerisch erforderliche Korrekturen in Teilbereichen der 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes vorgenommen.

Die nun verfahrensrechtlich eingeleitete 13. Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan wird mit zugehörender Begründung in der vom Bauausschuss gebilligten Fassung vom 19.09.2023 hiermit öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes mit zugehöriger Begründung erfolgt im Zeitraum vom 13.10.2023 mit 15.11.2023.

Die Planungsunterlagen können in genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 15.11.2023 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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