Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 19.02.2004 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Kinderbetreuungszentrum Hardtkapellenstraße", Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadt-bauamtes vom 09.02.2004 die Grundstücke Fl.Nr. 2276 und 2277 erfasst. Das Gebiet wird als Gemeinbedarfsfläche für ein Kinderbetreuungszentrum ausgewiesen.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an