Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Weilheim i.OB (Entwässerungssatzung - EWS) vom 20.02.2004
Die Stadt Weilheim i.OB erlässt auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung, Art. 41 b Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes folgende Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung vom 29.11.2002
§ 1
Die Entwässerungssatzung wird wie folgt geändert: § 4 Abs. 5 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.03.2004 in Kraft.
Stadt Weilheim i.OB, den 20.02.2004
Markus Loth
1. Bürgermeister