Biotope sind Lebensräume für Pflanzen und Tiere, diedurch die Vielfalt der Lebewesen, die dort leben, einzigartig sind. Sie sind für den Erhalt unserer Landschaft und unserer Tier- und Pflanzenwelt von unschätzbarem Wert und wir möchten diese Kostbarkeiten unserer Heimat für künftige Generationen - gemeinsam mit Ihnen - bewahren. Die Erfassung der Biotope in der sogenannten Biotopkartierung ist die wesentliche Wissensgrundlage hierfür.

Seit April 2021 wurden unter der fachlichen Leitung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) in einem Teilgebiet des Landkreis Weilheim-Schongau die erhaltenswerten Lebensräume des Landkreises außerhalb der europäischen Schutzgebiete der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete) neu erfasst. Die Kartierungen wurden nun abgeschlossen. Die Ergebnisse sind seit Ende Februar 2024 im Internet über den UmweltAtlas Bayern (Themenbereich Natur) zugänglich.

In den anderen Bereichen des Landkreises werden außerhalb der FFH-Gebiete die Kartierungsarbeiten in diesem Jahr vom Büro "Dipl. Biologin Astrik Hanak" aus Landsberg am Lech fortgeführt. Die Veröffentlichung dieser Kartierungsergebnisse ist für Anfang 2026 geplant. Nach Abschluss der Arbeiten werden wir zu gegebener Zeit gesondert berichten.

Auf der Internetseite des LfU haben wir eine Übersichtskarte hinterlegt, aus der Sie entnehmen können, für welche Teilbereiche Ihres Landkreises nun die aktuelle Biotopkartierung außerhalb der FFH-Gebiete abgeschlossen und veröffentlicht wurde. Eine entsprechende Karte finden Sie auch im Anhang dieses Beitrags zum Herunterladen.

Vor über 30 Jahren wurden die Biotope im Landkreis erstmalig erhoben. Nun ist das Wissen zur Naturausstattung für Teilgebiete des Landkreises auf den neuesten Stand gebracht.

Durch die Biotopkartierung werden keine Biotope ausgewiesen. Es handelt es sich um eine Bestandsaufnahme der für den Naturschutz wichtigen und erhaltenswerten Flächen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Flächen (insbesondere Paragraf (§) 30 Bundesnaturschutzgesetz, Artikel 23 Bayerisches Naturschutzgesetz) gelten unmittelbar, unabhängig davon, ob eine Fläche als Biotop erfast wurde oder nicht.

Landwirte können über das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm eine Vergütung für die naturnahe Bewirtschaftung und Pflege einer in der Biotopkartierung erfassten Fläche erhalten. Für Behörden und Naturschutzverbände ist die Biotopkartierung zudem die wesentliche Wissensgrundlage zum Erhalt der schützenswerten Lebensräume im Landkreis.

Ab Ende März werden wir sämtliche Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück ein Biotop neu erfasst oder aktualisiert wurde, schriftlich informieren.

Ihre persönlicher Ansprechpartner am Landesamt für Umwelt ist: Herr Michael Stellmach, Telefonnummer 0821 9071-5086, E- Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für Rückfragen steht Ihnen zudem das gesamte Team der Biotopkartierung am LfU zur Verfügung:Telefonnummer 0821 9071-5525, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere allgemeine Informationen zur Biotopkartierung finden Sie auch auf der Webseite des LfU sowie in der Kurzbroschüre "Lebensräume erfassen und gemeinsam bewahren" die Sie auf der Webseite der Bayerischen Staatsregierung herunterladen oder bestellen können.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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