Bekanntmachung

In seinen Sitzungen am 18.01.2022 und 16.05.2023 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ für die Grundstücke bzw. Teilflächen (-TF) der Grundstücke Fl.Nrn. 870, 870/1, 871/3, 871/4, 871/6, 871/7, 871/8, 871/9, 871/11, 2754/10-TF, 2754/47-TF, 2754/53-TF, 2754/10-TF und 2754/54-TF, Gemarkung Weilheim zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderungsplanung ist in beigefügtem Lageplan dargestellt.

Der Bebauungsplan für das Gebiet „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ der Stadt Weilheim i.OB aus dem Jahre 1967 weist für den zu ändernden Bereich durch Baulinien und Baugrenzen definierte Bauräume aus. Weiter setzt er das Maß der baulichen Nutzung durch Grundflächenanzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) und Zahl der Vollgeschosse fest.

Inhalt der Änderungsplanung ist eine verträgliche Nachverdichtung durch Neuordnung der Bebauungsmöglichkeiten. Gleichzeitig werden mit dieser Änderungsplanung städteplanerisch erforderliche Korrekturen in Teilbereichen der 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes vorgenommen.

Diese 13. Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2023 mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen. Die im Sinne des Ergebnisses der Abwägung überarbeitete Planung liegt nun in der Fassung vom 05.12.2023 mit zugehöriger Begründung nochmals zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die erneute öffentliche Auslegung des Änderungsplanes mit zugehöriger Begründung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Zeitraum vom 28.03.2024 mit 30.04.2024.

Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.04.2024 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Angelika Flock
2. Bürgermeisterin

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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