Bekanntmachung
In seiner Sitzung am 03.12.2024 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB den Bebauungsplan „Im Paradeis“ für die beiden Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.Nrn.) 2897/9 und 2897/10, Gemarkung Weilheim i.OB, Ybelherstraße, im vereinfachten Verfahren gemäß Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.
Das bereits mit der 4. Änderung aus dem Jahr 1994 geschaffene Baurecht für zwei Mehrfamilienhäuser soll im Rahmen der Nachverdichtung moderat erweitert werden.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.
Die Planung, die zugehörige Begründung sowie ein Gutachten bezüglich der Bodenbeschaffenheit und Versickerung liegen zur Einsichtnahme nun in der Zeit vom 24.02.2025 mit 17.04.2025 öffentlich aus.
Die Planungsunterlagen können in genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder per E-Mail unterDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.
Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 17.04.2025 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Stadt Weilheim i.OB
Angelika Flock
2. Bürgermeisterin