Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 27.05.2004 die Aufhebung des Bebauungsplanes "Kreiswehrersatzamt" beschlossen. Für das Verfahren zur Aufhebung eines Bauleitplanes gelten dieselben Vorschriften wie für die Aufstellung. Das Verfahren wurde daher mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 30.09.2004 mit dem Aufhebungsverfahren und stellte fest, dass keine Einsprüche vorgetragen wurden. Der aufzuhebende Bebauungsplan wird zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Er kann samt Begründung in der Zeit vom 28.10.2004 mit 30.11.2004 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Während dieser Auslegung können erneut Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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