Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates - Sondersitzung

Sitzungsdatum: Donnerstag, 17.08.2023
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 19:00 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

  • Andrä, Franz
  • Arneth-Mangano, Petra
  • Asam, Romana
  • Bertl, Alexandra
  • Dr. Bosch, Roland
  • Flock, Angelika
  • Gast, Klaus
  • Gebauer-Merx, Saika
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Klinkicht, Ullrich
  • Dr. med. Langer, Johannes
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Neulinger, Manuel
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Schwaiger, Hubert
  • Schwalb, Roland
  • Thieler, Ragnhild
  • Vollmann, Hans
  • Wahlefeld, Tillman
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführerin

Groß, Karin

Verwaltung

  • Hink, Brunhilde 
  • Stork, Manfred 

Presse:

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Mitglieder des Stadtrates:

  • Prof. Dr. Emeis, Stefan
  • Enders, Susann
  • Holeczek, Brigitte
  • Imgart, Rüdiger
  • Lechner, Florian
  • Martin, Horst

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Durchführung zweier Bürgerentscheide in der Stadt Weilheim i.OB in Sachen "Energiezentrale Kranlöchl" 
    1. Erneute Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung über die Beschlüsse des Stadtrates vom 27.07.2023 4.4 (Ratsbegehren) und 4.5. (Stichfrage)
    2. Zustimmung zur Gestaltung des Stimmzettels
    3. Entscheidung über Form und Umfang der Unterrichtung der Stimmberechtigten durch den Stadtrat und die Vertreter des Bürgerbegehrens (§ 21 Abs. 2 und 3 der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden - BBS)

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates - Sondersitzung -, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1. Durchführung zweier Bürgerentscheide in der Stadt Weilheim i.OB in Sachen "Energiezentrale Kranlöchl"

1.1 Erneute Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung über die Beschlüsse des Stadtrates vom 27.07.2023 4.4 (Ratsbegehren) und 4.5. (Stichfrage)

Beschluss:

1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung Ref3/170/2023.

Abstimmungsergebnis 24 : 0 

2. Der Stadtrat beschließt aufgrund der neuen und erst nach Beschluss über das Ratsbegehren bekannt gewordenen Rechtslage, von dem Ratsbegehren insgesamt abzusehen und in diesem Zusammenhang die Beschlussfassungen 4.4 und 4.5 der Sitzung des Stadtrates am 27.07.2023 aufzuheben. Damit entfällt das Ratsbegehren. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen der bestehenden Zulässigkeitsschranken aktiv für das eigene Vorhaben im Vorfeld des Entscheids zu werben.

Abstimmungsergebnis 2 : 22 

3. Der Stadtrat hält am bereits in der Sitzung des Stadtrates am 27.07.2023 beschlossenen Ratsbegehren unverändert fest.

Abstimmungsergebnis 2 : 22

Mehrheitlich beschlossen: Anwesend 24 Stadtratsmitglieder

1.2 Zustimmung zur Gestaltung des Stimmzettels

Beschluss:

1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung Ref3/171/2023.

Abstimmungsergebnis: 24 : 0

2. Der Stadtrat beschließt das Stimmzettelmuster 1 als Gestaltungsvorlage für den amtlichen Stimmzetteldruck.

Abstimmungsergebnis:      22 : 2

Mehrheitlich beschlossen: Anwesend 24 Stadtratsmitglieder

1.3 Entscheidung über Form und Umfang der Unterrichtung der Stimmberechtigten durch den Stadtrat und die Vertreter des Bürgerbegehrens (§ 21 Abs. 2 und 3 der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden - BBS)

Beschluss:

1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung Ref3/172/2023.

2. Der Stadtrat beschließt aufgrund § 21 der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Stadt Weilheim i.OB (BBS), dass, wird ein Bürgerentscheid aufgrund eines zugelassenen Bürgerbegehrens durchgeführt, spätestens ab dem 21. Tag vor der am 08.10.2023 stattfindenden Abstimmung die Stimmberechtigten unter Beachtung des Artikel18a Absatz 15 GO über den Gegenstand und über die vom Stadtrat mehrheitlich festgelegten und von den Vertretern eines Bürgerbegehrens vertretenden Auffassungen zum Bürgerentscheid wie folgt zu unterrichten sind:

  • Veröffentlichung in einem Sonderamtsblatt (eine Zeitungsseite, einschließlich Planumgriff)
  • Veröffentlichung im Kreisboten (eine Zeitungsseite, einschließlich Planumgriff)
  • Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB (einschließlich Planumgriff)

Einstimmig beschlossen: Ja mit 25 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 25 Stadtratsmitglieder.

Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates - Sondersitzung -.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Karin Groß
Schriftführung

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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