Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates

Sitzungsdatum: Donnerstag, 25.01.2024
Beginn: 18:30 Uhr
Ende 19:08 Uhr
Ort: im großen Sitzungssaal des Rathauses

Anwesenheitsliste

Erster Bürgermeister

Loth, Markus

Mitglieder des Stadtrates

  • Andrä, Franz
  • Asam, Romana
  • Bertl, Alexandra
  • Dr. Bosch, Roland
  • Prof. Dr. Emeis, Stefan
  • Enders, Susann
  • Flock, Angelika
  • Gast, Klaus
  • Gebauer, Saika
  • Grehl, Karl-Heinz
  • Gronau, Brigitte
  • Holeczek, Brigitte
  • Honisch, Alfred
  • Imgart, Rüdiger
  • Kerscher, Bernhard
  • Klinkicht, Ullrich
  • Dr. med. Langer, Johannes
  • Lechner, Florian
  • Lunz-Schmieder, Marion
  • Martin, Horst
  • Neulinger, Manuel
  • Nowak, Luise
  • Pentenrieder, Rupert
  • Ratter, Gerd
  • Schwaiger, Hubert
  • Thieler, Ragnhild
  • Wahlefeld, Tillman
  • Zirngibl, Stefan

Schriftführerin

Groß, Karin

Verwaltung

  • Fabian, Ralf
  • Fischer, Katrin
  • Popp, Stefan
  • Stork, Manfred

Presse

Kreisboten-Verlag
Weilheimer Tagblatt

Abwesende und entschuldigte Stadtratsmitglieder

  • Schwalb, Roland
  • Vollmann, Hans

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

  1. Totengedenken Herr Peter Müller
  2. Genehmigung von Niederschriften
  3. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)
  4. Bekanntgaben
  5. Verleihung der Bürgermedaille
  6. Kinderbetreuung; Anpassung der Elternbeiträge (Besuchsgebühren, Verpflegungskosten) ab 01.03.2024 - 1. Änderung der Gebührensatzung vom 17.05.2022
  7. Bekanntmachung von Satzungen; Aufhebung der Bekanntmachungssatzung vom 26.04.1990 und Beschlussfassung über künftige Form der Bekanntmachung
  8. 31. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Solar" - Photovoltaikanlage Weilheim-Ost
  9. 33. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Solar" - Photovoltaik-Freiflächenanlage Altvaterstraße
  10. Städtebauförderung; Jahresanträge 2024
  11. Anfragen, Dringlichkeitsanträge 

Erster Bürgermeister Markus Loth eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest.

Öffentliche Sitzung

1.Totengedenken Herr Peter Müller, Vorstand der Stadtwerke Weilheim

Erster Bürgermeister Markus Loth bittet die Anwesenden, sich zum Gedenken an den Verstorbenen von den Plätzen zu erheben und führt dann aus:

Der Begriff „Kommunalunternehmen“ komme von „unternehmen“, hat Peter Müller oft und gern gesagt, nicht von „unterlassen“. Wenn es einen Satz gibt, der seine Arbeitsleistung auf den Punkt bringt, dann dieser. Peter Müller hat unternommen, nicht unterlassen.

Am 26. Dezember ist Herr Peter Müller, der langjährige Vorstand unseres Kommunalunternehmens Stadtwerke Weilheim i.OB und Geschäftsführer von dessen Tochterfirma Energie GmbH, im Alter von (nur) 59 Jahren nach langer Krankheit verstorben.

Der gebürtige Starnberger kam im Januar 2013 zu den Weilheimer Stadtwerken, zunächst als Assistent des Vorstands, seit 2014 dann als Vorstand des Kommunalunternehmens. Mit Gründung der Tochterfirma Stadtwerke Weilheim i.OB Energie GmbH zum 19. März 2013 wurde Herr Müller zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.

Zuvor hatte Peter Müller, der in München und Augsburg Bauingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften und BWL studierte, sehr erfolgreich als Chef verschiedener kommunaler Versorgungsbetriebe in Oberstorf gearbeitet.

Bei seinem Wechsel nach Weilheim war der Diplom-Kaufmann Müller 47 Jahre alt und damit „im besten Alter, um etwas Neues zu beginnen“, wie er bei der Vorstellung sagte.

Nun, Peter Müller hat nicht zu viel versprochen. Unter seiner Leitung haben die Stadtwerke in zehn Jahren den Wandel von der reinen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Wasser, Abwasser, Grünpflege und Winterdienst hin zu einem breit aufgestellten Unternehmen vollzogen.

Herr Müller übernahm die Stadtwerke zu einer Zeit, in der die Eingliederung des Bauhofes in die Stadtwerke sowohl körperlich als auch räumlich Gestalt annahm.

Auch unter seiner Ägide wurde der ehemalige Bauhof zum wirtschaftlich handelnden Betriebshof umfunktioniert und in das Unternehmen Stadtwerke integriert. Mit dem modernen Neubau des kommunalen Unternehmens Stadtwerke im Osten der Stadt wurde der Aufbruch in die Zukunft sichtbar. Unverkennbar trägt die Unternehmenszentrale die Handschrift ihres langjährigen Chefs Peter Müller.

Seine Handschrift ist an vielen weiteren Stellen der Stadt zu erkennen. Seien es die schön gestalteten Kreisverkehre, die insektenfreundlichen Blühwiesen entlang der Straßen, der Stadtbus mit seinen Elektrofahrzeugen, das Parkhaus mit Garagen für Feuerwehr und Rotes Kreuz und die Energiezentrale an der Krumpperstraße, der Ausbau des Breitbandnetzes in Weilheim, der Kampf ums Strom- und Gasnetz bis hin zur modernen, zukunftsträchtigen Nahwärmeversorgung  – schier endlos ist die Liste der Neuerungen der Stadtwerke und ihres Tochterunternehmens Energie GmbH.

Eines seiner letzten Projekte, das ihm sehr am Herzen lag, war die Anschaffung eines Trinkbrunnens. Zum Glück wurde dieser kürzlich fertiggestellt, so dass Peter Müller auch hinter diesem Vorhaben einen Haken machen konnte. Die Inbetriebnahme und Einweihung – die voraussichtlich im Frühjahr stattfindet – kann er leider nicht mehr miterleben.

An all dem war Herr Müller mit Kopf, Herz, Tatkraft und großem Durchsetzungsvermögen beteiligt. Er war die treibende Kraft der Stadtwerke. Einer, der vorangeht. Einer, der anpackt. Einer, der unternimmt. Es heißt ja schließlich Kommunalunternehmen.

Damit hat sich Peter Müller nicht immer Freunde gemacht, er ist oft kritisiert und manchmal auch angegangen worden. Doch sein Ziel war immer, die Stadtwerke – „seine“ Stadtwerke – voranzubringen. Und davon ließ er sich nicht beirren. Beharrlich, einige würden vielleicht sagen: auch ein bisschen sturköpfig, verfolgte er die Projekte bis zu deren Umsetzung.

Abseits seiner Funktionen als Vorstand und Geschäftsführer war Herr Müller ein sehr privater Mensch. Spaziergänge mit seiner Hündin Dana in und um Weilheim, gutes Essen und dazu ein kühles Bier – er wusste auch zu genießen. Als Bekennender „Süßer“ hat er feine Kuchen und Plätzchen gebacken und kunstvolle Torten gezaubert, die er auch gern mit anderen teilte. Und nicht nur im Sommer waren fünf Kugeln Eis kein Problem für ihn.

Am 16. November 2023 hat Peter Müller, zusammen mit Thomas Orbig von der Sparkasse Oberland, den begehrten Wirtschaftspreis „Standort-Oskar Weilheim“ erhalten. Wer Herrn Müller ein bisschen kennt, hat während dieser feierlichen Veranstaltung gespürt, wie stolz er auf diese Ehrung war. Als „wesentlicher Motor und strategischer Kopf der Stadtwerke Weilheim“ wurde er gewürdigt, beides ist alles andere als übertrieben.

Im Rückblick und aus heutiger Sicht lässt sich sagen, dass es eine sehr verdiente Auszeichnung seines Lebenswerks war, auch wenn das damals – es ist gerade einmal zwei Monate her – noch keiner wusste.

Das heißt, angesehen hat man Peter Müller die schwere Krankheit da schon, viele haben erst auf dieser Veranstaltung oder durch das Preisverleihungsfoto von seiner Krankheit erfahren. Was auch und vor allem daran lag, dass sich Herr Müller nichts anmerken ließ, weil er am liebsten bis zuletzt an seinem Schreibtisch in den Stadtwerken arbeiten wollte.

Mit Herrn Peter Müller verlieren wir einen einzigartigen Menschen, der die Geschicke unserer Stadtwerke mit viel Beherztheit und Umsicht geleitet und sie in die Zukunft geführt hat.

Herr Peter Müller hat sich in ganz besonderem Maße um das Wohl der Allgemeinheit, der Stadt Weilheim und ihrer Bürgerinnen und Bürger verdient gemacht. Und so bleibt uns heute nur noch, ihm ein herzliches Vergelt’s Gott für sein Wirken zum Wohle unserer Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu sagen.

Als äußeres Zeichen des Dankes und der Wertschätzung habe ich einen Kranz an seinem Grab niederlegen lassen.

Wir werden Peter Müller stets ein ehrendes Gedenken bewahren.

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.  

2. Genehmigung von Niederschriften

Beschluss:

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen vom 23.11.2023 und 14.12.2023 werden genehmigt.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.

3.  Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse (Artikel 52 Absatz 3 Gemeindeordnung)

keine!

4. Bekanntgaben

keine!

5. Verleihung der Bürgermedaille an Frau Eva-Maria Muche

Laudatio Erster Bürgermeister Markus Loth

Ist die Rede von der Weilheimer Tafel, so haben die meisten von uns eine Person vor Augen, die über 17 Jahre für diese so wichtige Institution unermüdlich im Einsatz war. Ich spreche von Eva-Maria Muche. Zusammen mit den anderen Ehrenamtlichen unterstützte sie all die Jahre Weilheimer Bürgerinnen und Bürger, die finanziell nicht so gut versorgt sind. 

Die Weilheimer Tafel wurde 2003 gegründet und bereits zwei Jahre später wurde die Weilheimer Architektin Eva-Maria Muche dort als Helferin aktiv. Und das sollte sich als großer Segen für die Einrichtung herausstellen. 

Als im Jahr 2009 die bisherige Leitung von einem Tag auf den anderen ausfiel, ließ Frau Muche sich dazu motivieren, deren Nachfolge anzutreten. Das Organisieren war sie ja aus ihrem Beruf schon gewohnt. 

Dieses Amt hatte sie bis zu ihrer Verabschiedung im Februar 2023 inne, es war also damals genau die richtige Entscheidung! Und wer Frau Muche kennt, weiß auch, dass sie diese Aufgabe in gute Hände übertragen hat. 

Über all die Jahre hin wirkte sie maßgeblich am Erfolg der Einrichtung mit – zuerst in der Garage des damaligen Dekans Axel Piper, ab 2010 im ehemaligen Jugendzentrum am Leprosenweg und seit 2012 in den Räumen des damals neu gebauten evangelischen Gemeindehauses. 

Woche für Woche war hier Organisationstalent gefragt. Denn immerhin unterstützen mittlerweile 70 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer die Weilheimer Tafel. Wer holt bei den zahlreichen Firmen die Waren ein? Wer kümmert sich darum, dass alles gut sortiert ist? Wer steht jeden Donnerstag an der Warenabgabe? Und wer beliefert die Kunden zu Hause, die aufgrund des Alters oder einer Bewegungseinschränkung nicht selbst ihre Ware abholen können? Dieses für die Betroffenen so wichtige Angebot wurde 2013 von der Weilheimer Tafel eingeführt. 

Vor allen Dingen während der Corona-Pandemie – als der größte Teil der Helferinnen und Helfer wegen der Gefahr, sich anzustecken pausierten – stellte die Einteilung eine besondere Herausforderung dar. Und auch das bekam Frau Muche mit ihrem Team nicht zuletzt dank der prompten Unterstützung durch eine Gruppe Jugendlicher aus dem Jugenddekanatsbüro geregelt. 

Eva-Maria Muche entwickelte auch die Idee zu den fertig gepackten Lebensmitteltüten, die während der Corona-Pandemie an die Kunden ausgegeben wurden, um so die Ansteckungsgefahr zu verringern. 

Viele der Kunden sind Frau Muche im Laufe der Jahre ans Herz gewachsen. Deshalb freute sie sich über jeden, den sie nicht mehr am Donnerstag bei der Ausgabe, sondern einfach mal so in der Stadt traf. Denn da wusste sie, dass es für diesen finanziell wieder aufwärts ging. 

Durch die Zunahme der Geflüchteten vor allem aus den syrischen Kriegsgebieten stieg die Zahl der Kunden deutlich an. So entstand im Jahr 2017 die Idee zu einem Ackerbau- und Bienenprojekt – dem deutschlandweit einzigen „Tafelacker“ – den Ehrenamtliche zusammen mit sieben syrischen Flüchtlingsfamilien in die Tat umsetzten. Die Hälfte der reichen Ernte der syrischen Ackerbauern bekam die Weilheimer Tafel. 

Aus diesem Projekt ging auch ein bayerisch-syrisches Kochbuch mit leckeren Rezepten hervor, das ein Symbol für diese gelungene Integrationsarbeit darstellt.  

Seit 2019 hat das Projekt ein neues Zuhause im „Garten der Begegnung“ an der Pistlgasse im Herzen von Weilheim bekommen. Der Garten macht seinem Namen alle Ehre, denn gemeinsam wird dort gepflanzt, gepflegt, geerntet. Auch so manches Fest wurde dort schon gefeiert. 

Die Pandemie war noch nicht ganz vorbei, als der schreckliche Angriffskrieg auf die Ukraine begann und die Menschen deshalb aus ihrer Heimat flüchteten. Einige kamen auch zu uns nach Weilheim. Dadurch verdoppelte sich die Zahl der Kunden der Tafel und der Bedarf an Waren stieg entsprechend an. 

Aber auch diese Situation stemmte Frau Muche gemeinsam mit ihrem Team, bis sie im Februar 2023 feierlich verabschiedet wurde. 

Wie bei vielen Tafeln in Deutschland erforderte mittlerweile die Belastung der ehrenamtlich Tätigen, das zurückgegangene Angebot an Lebensmittel und auch die räumliche Situation inzwischen einen Aufnahmestopp für neue Kunden. Wir hoffen für alle Beteiligten, dass sich die Lage bald wieder bessert.

Liebe Frau Muche, 

über all die Jahre haben Sie die Weilheimer Tafel mit großem persönlichem Einsatz auch durch bewegte Zeiten begleitet und geleitet. Und Sie haben damit Hervorragendes für diejenigen geleistet, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Dafür möchte ich Ihnen heute noch einmal von Herzen danken, auch im Namen des Stadtrats und der Weilheimer Bürgerinnen und Bürger. 

Ich freue mich, Ihnen heute in Anerkennung Ihres verdienstvollen Wirkens um das Wohl und das Ansehen der Stadt und ihrer Bürgerschaft die Bürgermedaille der Stadt Weilheim i.OB verleihen zu dürfen.

Zur Kenntnis genommen: anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.   

6. Kinderbetreuung; Anpassung der Elternbeiträge (Besuchsgebühren, Verpflegungskosten) ab 01.03.2024 - 1. Änderung der Gebührensatzung vom 17.05.2022Bebauungsplan "Bahnhofallee Süd"; Verlängerung der Veränderungssperre

Beschluss: 

Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund erlässt aufgrund Artikel 23 und 24 Absatz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und Artikel 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB vom 17.05.2022:

Paragraf (§) 1

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB vom 17.05.2022 wird wie folgt geändert: 

§ 3 (Gebührenhöhe) der Satzung erhält folgende Fassung:

(1) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Dauer des Besuchs der Kindertageseinrichtung.

(2) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Dorfspatzen Unterhausen beträgt für alle Kinder

a) in der Kinderkrippe:

  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 3 bis einschließlich 4 Stunden ab 01.03.2024 266 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden ab 01.03.2024 293 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden ab 01.03.2024 320 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden ab 01.03.2024 347 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden ab 01.03.2024 374 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden ab 01.03.2024 401 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 9 bis einschließlich 10 Stunden ab 01.03.2024 428 Euro

b) im Kindergarten:

  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 3 bis einschließlich 4 Stunden ab 01.03.2024 166 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 4 bis einschließlich 5 Stunden ab 01.03.2024 183 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 5 bis einschließlich 6 Stunden ab 01.03.2024 200 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 6 bis einschließlich 7 Stunden ab 01.03.2024 217 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 7 bis einschließlich 8 Stunden ab 01.03.2024 234 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 8 bis einschließlich 9 Stunden ab 01.03.2024 251 Euro
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von mehr als 9 bis einschließlich 10 Stunden ab 01.03.2024 268 Euro

Absatz 3 (Zusätzlich wird ein monatliches Getränkegeld in Höhe von 3,00 Euro erhoben.) wird gestrichen. Absatz 4 wird Absatz 3.

(3) Die Kosten für die Inanspruchnahme von Mittagessen (Verpflegungsbeitrag) sind in den Gebühren nach Absatz 2 nicht enthalten. Der Verpflegungsbeitrag wird je nach Inanspruchnahme durch die Einrichtung oder mittels Buchungs- und Abrechnungsportal (z.B. kitafino) abgerechnet.

Der Verpflegungskostenbeitrag je Essen beträgt 4,05 Euro.

Es ergeben sich folgende Monatsbeträge: 

  • 1 Essen pro Woche 16,20 Euro
  • 2 Essen pro Woche 32,40 Euro
  • 3 Essen pro Woche 48,60 Euro
  • 4 Essen pro Woche 64,80 Euro
  • 5 Essen pro Woche 81,00 Euro

§ 2 Inkrafttreten 

Diese Satzung tritt am 01.03.2024 in Kraft. Abweichend davon tritt Absatz 3 (Verpflegungsbeitrag) ab 01.09.2024 in Kraft.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder. 

7. Bebauungsplan "Bahnhofallee Süd"; Verlängerung der Veränderungssperre

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt Folgendes:

1. Die Satzung über die Ausgabe eines Amtsblattes für die Stadt Weilheim i.OB und über die Veröffentlichung von Gemeindeverordnungen, Satzungen und amtlichen Bekanntmachungen vom 26.04.1990 wird aufgehoben.

2. Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen der Stadt Weilheim i.OB werden ab dem 01.02.2024 über das ausschließlich digitale Amtsblatt auf der Homepage der Stadt unter https://www.weilheim.de/mein-weilheim/buergerservice/rathaus/stadtinfo/amtsblaetter bekanntgemacht und veröffentlicht.

3. Eine andere Form der Bekanntmachung darf nur gewählt werden, falls dies im Einzelfall ein wichtiger Grund erfordert. In diesem Fall ist auf die Satzung und die Art ihrer Bekanntmachung im digitalen Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB hinzuweisen. 

4. Die Veröffentlichung des digitalen Amtsblattes erfolgt in der Regel am 5. und 20. jeden Monats. Als Tag der amtlichen Bekanntmachung gilt der erste Tag der öffentlichen Verfügbarkeit im Internet. 

5. Die Vorschriften sind zu sammeln und für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitzuhalten. Die Einsicht wird sowohl digital als auch im Original gewährt. Das Amtsblatt kann kostenlos gelesen, heruntergeladen, gespeichert oder ausgedruckt werden. Sollte eine interessierte Person das Amtsblatt in Papierform benötigen, kann dieses telefonisch oder schriftlich bestellt werden. Der Bezug in Papierform ist kostenpflichtig. Dies gilt auch für amtliche Bekanntmachungen und Satzungen, die vor dem 31.12.2023 erlassen wurden.

6. Die Form der Bekanntmachung von Satzungen und amtlichen Bekanntmachungen ab 01.02.2024 wird durch Beschluss des Stadtrates bestimmt. Eine Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates für die Amtszeit 2020/2026 vom 08.05.2020 in der Fassung vom 24.07.2020 erfolgt nicht. 

7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Stadtrates zum 01. Februar 2024 umzusetzen. 

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.  

8. 31. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Solar" - Photovoltaikanlage Weilheim-Ost

Beschluss:

Mit dem vorliegenden Konzept zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage am Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 2118, Gemarkung Weilheim i.OB besteht Einverständnis.

Auf dieser Basis ist die vom Stadtrat am 23.03.2023 beschlossene 31. Änderung des Flächennutzungsplanes formal einzuleiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte dafür durchzuführen.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 27 Stimmen, nein mit 2 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.  

9. 33. Änderung Flächennutzungsplan "Sonderbaufläche Solar" - Photovoltaik-Freiflächenanlage Altvaterstraße

Beschluss:

Der vorliegenden Planung zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine „Sonderbaufläche Solar“ Photovoltaik-Freiflächenanlage Altvaterstraße samt Begründung wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das nach dem Baugesetzbuch (BauGB) notwendige Änderungsverfahren einzuleiten.

Mehrheitlich beschlossen: Ja mit 28 Stimmen, nein mit 1 Stimme, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.   

10. Städtebauförderung; Jahresanträge 2024

Beschluss:

 Mit den vorgestellten Bedarfsmitteilungen zur Städtebauförderung für die Jahre 2024 bis 2027 für die Programme „Lebendige Zentren“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und „Innen statt Außen“ besteht Einverständnis.

Einstimmig beschlossen: Ja mit 29 Stimmen, nein mit 0 Stimmen, anwesend waren 29 Stadtratsmitglieder.  

11. Anfragen, Dringlichkeitsanträge

keine!


Mit Dank für die gute Mitarbeit schließt Erster Bürgermeister Markus Loth um 19:08 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Karin Groß
Schriftführung

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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