Im Stadtgebiet von Weilheim sind verschiedene Sanierungsgebiete im Sinne des Paragrafen (§) 142 Baugesetzbuch (BauGB) förmlich festgesetzt.

In diesen Sanierungsgebieten sollen durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen städtebauliche Missstände wesentlich verbessert oder beseitigt werden.

Mit dem unten angeführten Plan erhalten Sie eine Übersicht des Stadtgebiets Weilheim im Maßstab 1:3600 mit Kennzeichnung der Geltungsbereiche der einzelnen Sanierungsgebiete.

Für Fragen zu den Sanierungsgebieten stehen Ihnen die Sachbearbeiter im Stadtbauamt Weilheim i.OB gerne zur Verfügung.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Öffnungszeiten Rathaus

Vormittag

Montag bis Freitag
8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Nachmittag

Montag bis Mittwoch
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Während der Schulferien in Bayern hat das Rathaus auch Donnerstag nur bis 16:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.

Für das Amt für soziale Angelegenheiten (Sozialamt) gelten bis voraussichtlich 31. Januar 2024 folgende Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Die Tourist Information am Marienplatz hat Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.