Im Stadtgebiet von Weilheim gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher, rechtsverbindlicher Bebauungspläne, die das jeweilige Baurecht für die Grundstücke regeln.

Jeder Bebauungsplan hat eine spezielle Bezeichnung (meist die darin überplanten Straßenzüge oder einen Flurnamen) und eine fortlaufende Nummerierung.

Mit den unten angeführten Plänen erhalten Sie eine Übersicht des Stadtgebiets Weilheim sowie der Ortsteile Marnbach und Deutenhausen im Maßstab 1:5000 mit Kennzeichnung der Geltungsbereiche einzelner Bebauungspläne. Bereiche mit roter Nummerierung sind rechtskräftige Bebauungspläne; Bereiche mit blauer Nummer sind nicht rechtskräftig überplant.

Nachdem zu vielen Bebauungsplänen bereits eine Mehrzahl von Änderungen beschlossen wurde, haben wir auf deren Darstellung aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.

Für Fragen zu den Bebauungsplänen, Änderungen bzw. zu einzelnen Festsetzungen und für weitere Unterlagen wie z. B. Umweltbericht, notwendigen Gutachten oder zur speziellen artenschutzrechtliche Prüfung (saP) stehen Ihnen die Sachbearbeiter im Stadtbauamt Weilheim i.OB gerne zur Verfügung.

Sollten Sie einen Bebauungsplan in Papierform maßstäblich ausgedruckt benötigen, bitten wir Sie, sich mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung (Telefon 0881 682-4202, 0881 682-4203 oder 0881 682-4201) in Verbindung zu setzen. Gegen Gebühr erhalten Sie einen Ausdruck des jeweiligen Bebauungsplanes.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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