Seit Inkrafttreten des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) im Jahr 1973 führt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) gemäß Art. 2 Abs. 1 DSchG eine Denkmalliste, in der alle bekannten Denkmäler i.S.d. Art. 1 DSchG in Bayern nachrichtlich eingetragen sind.
Diese Denkmalliste wird vom BLfD im Rahmen von Nachqualifizierungen und Einzelerhebungen kontinuierlich auf einen aktuellen Stand gehalten.
Für das Gebiet der Stadt Weilheim i.OB werden in dieser Denkmalliste derzeit die in den unter stehenden Anhängen „Denkmalliste BLfD Teil A“ für Baudenkmäler und „Denkmalliste BLfD Teil B“ für Bodendenkmäler aufgeführten Objekte erfasst.
Die Bau- und Bodendenkmäler sind im Bayerischen Denkmal-Atlas in vollständiger Form öffentlich einsehbar ( www.blfd.bayern.de bzw. www.denkmal.bayern.de ).
Die Denkmalliste für das Gebiet der Stadt Weilheim i.OB kann daneben in Papierform während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.
Im Anhang finden Sie die Liste der Boden- und Baudenkmäler als PDF zum Download (Stand 04.06.2019).