Neben den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen gibt es im Stadtgebiet von Weilheim weitere Ortssatzungen, die eigenständig bzw. zusammen mit den Festsetzungen der jeweiligen Bebauungspläne Regelungen für Baugrundstücke und deren Nutzung treffen. Mit den unten angeführten Satzungen erhalten Sie eine Übersicht über die im Stadtgebiet geltenden Satzungen mit Auswirkungen und Anforderungen für bauliche Anlagen und deren Nutzung. Der jeweilige Geltungsbereich der Satzungen ergibt sich aus dem Satzungstext. Für Fragen zu den Satzungen stehen Ihnen die Sachbearbeiter im Stadtbauamt Weilheim i.OB gerne zur Verfügung. Die Satzungen stehen Ihnen hier zum Download als PDF-Dateien zur Verfügung.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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Vormittag

Montag bis Freitag
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Nachmittag

Montag bis Mittwoch
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Während der Schulferien in Bayern hat das Rathaus auch Donnerstag nur bis 16:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.

Die Tourist Information am Marienplatz hat Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.