Übergabe eines Miniaturhauses in Händen gehalten Foto: vhs Weilheim/Canva

Eine Immobilie bereits zu Lebzeiten auf Ehepartner, Kinder, Enkelkinder oder entfernte Verwandte zu übertragen kann viele Vorteile mit sich bringen, doch gilt es hierbei auch einiges zu beachten. Wir zeigen Ihnen auf, wie der steuerliche verfahrenstechnische Ablauf der Übertragung einer Immobilie ist, beginnend mit der steuerlichen Bewertung einer Immobilie, der steuerlichen Berechnung des Kapitalwertes einer Nießbrauchsverpflichtung, über steuerliche Hinweise zum Überlassungsvertrag, über Hinweise zur Erstellung der Schenkungsteuererklärung, bis hin zur Prüfung aller damit verbundenen Steuerbescheide. Zudem zeigen wir Ihnen aus unserer Beratungspraxis Fallgestaltungen auf, wie die Schenkungsteuer gemindert oder gänzlich eingespart werden kann.

Anmeldung über die vhs Weilheim (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon: 0881 9278338, Webseite: www.vhs-weilheim.de)

Preis / Eintritt: 12 Euro

Veranstaltungsort

VHS Seminarraum
Obere Stadt 66
82362 Weilheim i.OB

Telefon: 0881 9278338

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Webseite: www.vhs-weilheim.de

Veranstalter

VHS Weilheim
Admiral-Hipper-Passage 11
82362 Weilheim i.OB

Telefon: 0881 9278338

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Webseite: www.vhs-weilheim.de