Was wünschen wir uns, wenn wir schwer erkranken oder uns dem Lebensende nähern? In einer Patientenverfügung können Sie genau festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten kritischen Situationen nicht mehr erhalten möchten, weil sie für Sie nur unnötiges Leiden bedeuten würden. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit Ihre Wünsche aus der Patientenverfügung gegenüber Ärzten oder Pflegepersonal durchsetzt.
In Deutschland haben Sie unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit, Ihr Leben in Ihrer gewohnten Umgebung durch eine assistierte Suizidbegleitung oder Freitodbegleitung vorzeitig und ohne weiteres Leiden zu beenden. Dies wurde durch ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 26. Februar 2020 bestätigt.
In diesem Vortrag gibt Alexander Feder, ausgebildeter ehrenamtlicher Berater einer der größten Patientenschutz-Organisationen Deutschlands, wertvolle Einblicke in die aktuelle Gesetzeslage und die praktische Umsetzung der Freitodbegleitung. Er erläutert, wie das Thema unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung zu verstehen ist. Nach dem Vortrag gibt es ausreichend Gelegenheit für Fragen und einen offenen Austausch.
Preis / Eintritt: 9 Euro
