Kommunalwahl 2026
Die Kommunalwahl 2026 in Weilheim steht bevor – hier erhalten Sie Details zu den Terminen und Abläufen. Nutzen Sie die Chance, aktiv unsere Stadt mitzugestalten. Jede Stimme zählt – machen Sie mit!
Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Webseite des Bayerischen Innenministeriums.
Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrats und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters in der Stadt Weilheim i.OB, Landkreis Weilheim-Schongau, am 8. März 2026
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1. Durchzuführende Wahl
Am Sonntag, dem 08. März 2026, findet die Wahl von 30 Stadtratsmitgliedern und der oder des berufsmäßigen ersten Bürgermeisterin oder ersten Bürgermeisters statt.
2. Wahlvorschlagsträger
Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und von Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff der politischen Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich an Gemeindewahlen zu beteiligen. Parteien und Wählergruppen, die verboten sind, können keine Wahlvorschläge einreichen.
Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Stadtrats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats
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1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
Hinweis: Die Wahlleiterin hat in Abstimmung mit der Gemeinde nach Artikel 28 Absatz 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) zu entscheiden, ob Unterstützungslisten bereits am Tag der Einreichung eines Wahlvorschlags auslegt werden.
Für unsere Demokratie: Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Weilheim gesucht
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Wahlen stellen die Grundlage jeder Demokratie dar und sind somit die Basis unseres Zusammenlebens in der Bundesrepublik Deutschland. Die Wahlen werden in Deutschland nicht durch die normale staatliche Verwaltung, sondern durch unabhängige Wahlorgane durchgeführt. Für deren Organisation ist die unterste kommunale Gebietskörperschaft, also die jeweilige Gemeindeverwaltung zuständig.
Abfrage: Ansprechpartner der Parteien und Wählergruppierungen zur Wahlwerbung für die Kommunalwahl 2026
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Die Zeit schreitet unaufhaltsam in Richtung der Kommunalwahl 2026, und wie jedes Jahr benötigen wir für die Durchführung der Wahlwerbung einen Ansprechpartner Ihrer Partei oder Wählergruppierung.
Für eine Abfrage bitten wir die Parteien und Wählergruppierungen der Stadtverwaltung, einen Ansprechpartner per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu benennen. Sie erhalten daraufhin die entsprechenden Informationen zur Durchführung der Wahlwerbung durch Plakatierung, Informationsaktionen und Lautsprecher in der Stadt Weilheim i.OB.
