Aufgrund eines technischen Fehlers in einer Druckdatei wurden Wahlscheine in zwei Stimmbezirken versehentlich doppelt ausgestellt. In der Folge wurden einzelnen Briefwählern leider auch doppelt ihre Briefwahlunterlagen per Post zugestellt.
Um einen Missbrauch – sprich eine zweifache Wahlabgabe - auszuschließen, müssen diese Scheine daher alle für ungültig erklärt werden.
Die betroffenen Wählerinnen und Wähler werden gebeten, noch nicht ausgefüllte Unterlagen selbst zu vernichten. Bereits zurückgesandte Wahlunterlagen können von der Stadt aufgrund der Nummernidentifizierung ausgesondert werden. Analog dazu wird so auch in den Briefwahl- und Urnenwahllokalen verfahren. Somit kann die Ungültigkeit dieser Unterlagen konsequent berücksichtigt werden.
Den betroffenen Wahlberechtigten werden in den nächsten Tagen automatisch neue Wahlunterlagen mit einem Begleitschreiben zugestellt, um deren Stimmabgabe korrekt zu ermöglichen.
Die erforderlichen Maßnahmen sind mit der Kreiswahlleitung abgestimmt, so dass ein wahlrechtskonformes Verfahren sichergestellt ist.
Die Stadt Weilheim i.OB bedauert dieses Versehen und bittet die Betroffenen um Entschuldigung.
