Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN) der Stadt Weilheim i.OB wird konkret

Mit ihren Grundsatzbeschlüssen vom 19.07.2018 und 28.07.2022 zur „Sozialgerechten Bodennutzung“ hat die Stadt Weilheim i.OB einen Prozess angestoßen, um für ihre Bürgerinnen und Bürger bezahlbaren Mietwohnraum zur Verfügung stellen zu können. Mit diesem Modell möchte die Stadt Weilheim i.OB ihre Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die sich auf dem freifinanzierten Wohnungsmarkt die derzeitigen Mietpreise nicht mehr leisten können.

Seit diesen Grundsatzbeschlüssen müssen Bauträger und Investoren einen bestimmten Prozentsatz der neu geschaffenen Wohneinheiten in einem Bauquartier als „gebundene Wohnungen“ zu einem festen Mietpreis oder über die staatlich geförderte EOF-Finanzierung (Einkommensorientierte Zusatzförderung) für berechtigte Personen zur Verfügung stellen.

Wer gehört zum Kreis der berechtigten Personen?

1. Haushalte / Personen, die mit Erstwohnsitz in Weilheim i.OB gemeldet sind und über einen Wohnberechtigungsschein der Einkommenstufen I bis III verfügen. Zu beantragen ist dieser Wohnberechtigungsschein über das Landratsamt Weilheim-Schongau. Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes.

2. Haushalte / Personen, die mit Erstwohnsitz in Weilheim i.OB gemeldet sind und deren gemeinsames Jahresbruttoeinkommen den Betrag von

  • 33.500 Euro für 1-Personenhaushalt
  • 50.500 Euro für 2-Personenhaushalt
  • 54.000 Euro für 2-Personenhaushalt, davon ein Kind (kindergeldberechtigt)
  • 65.000 Euro für 3-Personenhaushalt
  • 67.350 Euro für 3-Personenhaushalt, davon ein Kind (kindergeldberechtigt)
  • 83.150 Euro für 4-Personenhaushalt, davon zwei Kinder (kindergeldberechtigt)
  • 98.750 Euro für 5-Personenhaushalt, davon drei Kinder (kindergeldberechtigt)

in Anlehnung an die Förderrichtlinien der Regierung von Oberbayern (entsprechend der EOF-Stufe III) nicht übersteigt.

Wie hoch ist die nach diesem Modell festgesetzte monatliche Miete? 

Dies kann je Baugebiet unterschiedlich festgesetzt sein.

In den ersten zwei zur Verfügung stehenden Baugebieten („Schießstattweg / Schmuzerstraße“ sowie „Krumpperplatz-Ost“) wurde die monatliche Miete mit 9,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt. Dieser Mietpreis versteht sich als sogenannte „Kaltmiete“ ohne Betriebskosten wie Heizung, Warmwasser oder anderer Nebenkosten.

In weiteren Bebauungsplangebieten gelten die Regelungen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) des Freistaats Bayern. Hierbei legt die fördergebende Stelle die für Weilheim jeweils aktuelle Vergleichsmiete fest. Je nach Einkommenstufe erhält der Mieter über das Landratsamt einen Zuschuss zu diesem Mietpreis.

Wo liegen die beiden ersten zur Verfügung stehenden Baugebiete?

1. Schießstattweg / Schmuzerstraße (PDF-Datei)

2. Krumpperplatz - Ost (PDF-Datei)

Wie kann man sich bewerben?

Formulare zum Antrag auf Feststellung der Wohnungsberechtigung erhalten Sie im Rathaus der Stadt Weilheim beim Amt für Sozial- und Wohnungsangelegenheiten oder über die Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau.

Der Antrag ist über das Rathaus / Amt für Sozial- und Wohnungsangelegenheiten der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, Telefonnummer 0881 682-3402, einzureichen.

Ihre Angaben werden an das Landratsamt Weilheim-Schongau zur Prüfung und – bei Berechtigung – zur Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines weitergeleitet.

Sollten Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten, melden Sie sich bitte wieder beim Sozialamt der Stadt Weilheim i.OB. 

Das Sozialamt wird Ihre Adresse dann an den jeweiligen Bauherrn / Investor der Wohnung weitergeben. Dieser kann sich dann mit Ihnen direkt zur Vermietung in Verbindung setzen.

Auskünfte zur baurechtlichen Situation erhalten Sie im Stadtbauamt der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, Telefonnummer 0881 682-4200.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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