Bei der Stadt Weilheim i.OB gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen ein – insbesondere zu den Naherholungsgebieten Dietlhofer See, Hardt, Gögerl, Prälatenweg, Au und zum Weilheimer Moos. Daher appellieren wir an alle Hundehalter, den Hundekot vom eigenen Vierbeiner in oder vor fremden (Vor-) Gärten, Haus und Hofgrundstücken oder auf öffentlichen Wegen und Plätzen unverzüglich wieder zu entfernen.
Niemand ist begeistert, wenn er auf dem Gehweg, vor oder gar auf seinem Grundstück eine solche Hinterlassenschaft entdeckt und diese auch noch beseitigen muss. Äußerst unhygienisch ist allerdings, wenn Spielplätze oder Grün- und Erholungsanlagen durch Hundekot verunreinigt werden. Spielplätze, insbesondere Sandkästen, in denen kleine Kinder spielen, sind für Hunde absolut tabu.
Bitte sorgen Sie als Hundehalter dafür, dass Ihr Hund sich von diesen Plätzen fernhält. Sollte es dennoch dazu kommen, dass der Hund seine Notdurft an einem dieser Plätze verrichtet, sollte es selbstverständlich sein, dass man die Exkremente seines Hundes von dort entfernt.
Im privaten und im öffentlichen Interesse hoffen wir zu diesem Thema auf das Verständnis aller Hundehalter und bitten um freundliche Beachtung.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die über 40 Gassibeutel-Automaten verweisen, die im gesamten Stadtgebiet Weilheim i.OB und in den Ortsteilen Marnbach, Deutenhausen und Unterhausen zur kostenlosen Entnahme von Tüten bereitgestellt werden. Die genauen Standorte bitten wir dem Eintrag unserer Homepage zu entnehmen (Standorte der Gassibeutel-Automaten).
Alle Hundehalter werden gebeten, die Hundestationen (weiterhin) rege zu nutzen! Bitte entsorgen Sie die gefüllten Hundetüten nicht auf Felder und Wiesen, sondern in die hierfür vorgesehenen Mülleimer der Hundetoiletten, oder nehmen Sie diese mit nach Hause. Durch Ihre Mitwirkung unterstützen Sie unsere Bemühungen um mehr Umweltschutz, Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde, und erleichtern sich sowie allen Mitbürgern das Zusammenleben. Unser herzlicher Dank gilt allen Hundebesitzern, die sich bereits an diese Regeln halten, und all denjenigen, die sich zukünftig daran halten werden!
Wir möchten Sie auch auf die rechtliche Situation hinweisen:
Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz ist eindeutig die Person, dessen Vierbeiner den Gehweg verunreinigt, für die schadlose Beseitigung verantwortlich. Zudem sind nach der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünflächen in der Stadt Weilheim i.OB Hunde in öffentlichen Grünflächen und Anlagen an der Leine zu führen. Diese Vorschriften ergeben sich aus der „Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen" sowie der Satzung über die „Benutzung der öffentlichen Grünflächen in der Stadt Weilheim i.OB". Diese sind durch obige Links abrufbar oder im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer 202 oder 203, erhältlich.
Weitere Informationen bei Herrn Stork, Telefon: 0881 682-4200