Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) führt in diesem Jahr in Ihrem Gebiet grundlegende Höhenmessungen (Nivellements) durch, mit denen das bestehende Netz von amtlichen Höhenfestpunkten erneuert werden soll.

Im Anhang finden Sie einen Plan, aus dem das betroffene Messgebiet hervorgeht, sowie die nachfolgenden Informationen als PDF-Dateien.

Was sind Nivellementpunkte?

Nivellementpunkte sind amtliche Vermessungspunkte, deren genaue Höhe über dem mittleren Meeresspiegel (Pegel in Amsterdam) ermittelt wird. Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) hat den gesetzlichen Auftrag, in ganz Bayern entlang von sogenannten Nivellementlinien derartige Punkte einzubringen und ihre Höhe zu bestimmen (Bayerisches Vermessungs- und Katastergesetz vom 31. Juli 1970, BayRS 219-1-F, Artikel 1). Die Punkte sollen möglichst lange erhalten bleiben.

Welchen Zweck haben Nivellementpunkte?

Unsere Nivellementpunkte werden ausschließlich für Zwecke der amtlichen Landesvermessung eingebracht. Sie dienen zum Beispiel für die Neuherstellung und Laufendhaltung von amtlichen Landkarten oder dem Hochwasserschutz und haben nichts mit möglicherweise von irgendeiner Stelle geplanten Bauobjekten zu tun. Höhenmessungen werden systematisch in ganz Bayern gebietsweise durchgeführt und etwa alle 30 Jahre erneuert. Dadurch werden Höhenbewegungen kleiner oder großer Gebiete bestmöglich erkannt.

Wie werden Nivellementpunkte angebracht? 

Die Außendiensttrupps des LDBV bringen Nivellementpunkte systematisch in ganz Bayern gemäß einem jährlichen Arbeitsplan ein. Entlang der Nivellementlinien werden die Nivellementpunkte im Abstand von etwa 200 Metern an öffentlichen oder privaten Gebäuden, sowie sonstigen geeigneten Punktträgern angebracht. Die Gebäude sollen möglichst höhenstabil, das heißt tief im Boden gegründet sein; Gartenmauern oder Garagen sind daher zur Anbringung von Nivellementpunkten nicht geeignet. Die Befugnis zur Anbringung von Vermessungspunkten wurde dem LDBV in Artikel 13 des Bayerischen Vermessungs- und Katastergesetzes erteilt. Die Außendienstmitarbeiter
des LDBV besitzen Dienstausweise. 

Entstehen dem Gebäudeeigentümer Kosten oder Verpflichtungen? 

Den Gebäudeeigentümern entstehen durch die Anbringung von Nivellementpunkten keinerlei Kosten und Verpflichtungen. Auf Wunsch kann jeder Eigentümer nach Abschluss der Berechnungen die ermittelte Höhe kostenfrei anfordern. Das LDBV ist jedoch dankbar, wenn die Nivellementpunkte sichtbar belassen und keine Gegenstände (z. B. Zigarettenautomaten) oberhalb der Punkte montiert werden. Bitte erschweren Sie die Arbeit der Außendienstmitarbeiter nicht, denn sie möchten gerne schnell und kostengünstig in unser aller Wohl ihre Tätigkeit ausführen. 

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4, 80538 München
Telefon: 089 2129 -1111, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Nivellement

Herr Jan Strobl, Referat 83
Telefon: 089 2129 -1443, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Informationen finden Sie auf der Webseite www.geodaten.bayern.de